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BEM kritisiert neuen Entwurf zur Ladesäulenverordnung

Hannes DollingerbyHannes Dollinger
31. März 2023
Lesedauer: 2 Minuten
Hannes DollingerbyHannes Dollinger
31. März 2023
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / 1499395148

Home Elektroauto laden

Der Bundesverband eMobilität (BEM) hat kürzlich eine Stellungnahme zum Entwurf der Dritten Ladesäulenverordnung (LSV) veröffentlicht, in der er seine Bedenken und Forderungen im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Ladesäulenverordnung darlegt. Der BEM ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen.

Die Ladesäulenverordnung hat zum Ziel, die Ladeinfrastruktur für E-Autos in Deutschland zu vereinheitlichen und somit den Zugang zu Ladepunkten für alle Nutzer zu erleichtern. Damit setzt Deutschland als erstes Land in der Europäischen Union entsprechende EU-Richtlinien um, um bundesweit einheitliches Laden von Elektroautos zu ermöglichen. Der Fokus liegt auf der Einführung von standardisierten Schnittstellen, der Vereinfachung von Abrechnungs- und Autorisierungsprozessen sowie der Erweiterung der Zugänglichkeit von Ladepunkten für verschiedene Fahrzeugklassen.

Neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sollten eigentlich – so war es ursprünglich geplant – ab 1. Juli 2023 über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, die das Übermitteln des Standorts sowie von Daten zu Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit ermöglichen. Zudem sollen öffentliche Ladepunkte mit Kartenlesegeräten und PIN-Pads ausgestattet sein, um bargeldloses Zahlen über gängige Debit- oder Kreditkartensysteme zu ermöglichen. Im Entwurf zur dritten Ladesäulenverordnung soll das teilweise geändert werden.

Der BEM äußert in seiner Stellungnahme Bedenken gegen die geplante Fristverlängerung für die Implementierung von einheitlichen Bezahlsystemen an öffentlicher Ladeinfrastruktur. Diese soll bis zum 1. Juli 2024 verlängert werden. Der Verband befürchtet, dass eine solche Verlängerung nachhaltige Qualitätsschäden im Ladenetz verursachen könnte und Unternehmen, die fristgemäß und gesetzeskonform investiert haben, benachteiligt werden. Darüber hinaus spricht sich der BEM für eine Vereinfachung des Mess- und Eichrechts aus und fordert mehr Prozessklarheit für Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur.

Weiter schlägt der Verband vor, die Ladesäulenverordnung auf Fahrzeugklassen L und O auszudehnen, zu denen unter anderem Leichtfahrzeuge wie Motorräder gehören. Da sich die Transportindustrie auch auf den Einsatz von elektrischen Anhängern (eTrailern) vorbereitet, sollten deren Anforderungen an Ladeeinrichtungen ebenfalls berücksichtigt werden.

Abschließend fordert der BEM eine umfassendere Datenerfassung und -bereitstellung, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Ladeinfrastrukturen zu verbessern. Dies würde es Nutzern ermöglichen, bessere Entscheidungen in Bezug auf Ladestationen und Ladevorgänge zu treffen, während gleichzeitig die Wettbewerbsbedingungen für Betreiber von Ladeinfrastrukturen verbessert würden.

Die Ladesäulenverordnung hat das Potenzial, einen transparenten und einheitlichen Markt für Elektromobilität in Deutschland zu schaffen, von dem die Verbraucher am meisten profitieren würden. Allerdings gibt es auch Kritikpunkte an der Verordnung, wie zum Beispiel die Tatsache, dass Ladesäulen, die vor dem 1. Juli 2023 in Betrieb gehen, nicht nachgerüstet werden müssen. Dies bedeutet, dass auch nach diesem Datum weiterhin Ladestationen ohne Kartenlesegerät und Möglichkeit zum Datenaustausch in Gebrauch sein werden.

Die Diskussion rund um die Ladesäulenverordnung ist ein gutes Signal. Durch die Zusammenarbeit von Interessenvertretern wie dem BEM, der Politik und anderen Akteuren in der Elektromobilitätsbranche können zukünftige Änderungen der Verordnung dazu beitragen, das wir endlich, hoffentlich europaweit einheitliche und einfache Ladelösungen für Elektroautos bekommen.

Quelle: BEM – Pressemitteilung / Virta.global: Die neue Ladesäulenverordnung und was sie für den Ladebetrieb bedeutet

Hannes Dollinger

Hannes Dollinger

Hannes Dollinger schreibt seit Februar 2023 für Elektroauto-News.net. Profitiert hierbei von seinen eigenen Erfahrungen aus der Welt der Elektromobilität.

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5 Comments
M3 Opa
M3 Opa
3 Jahre zuvor

Die Lösung heisst TELA SC!

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titan
titan
3 Jahre zuvor

Mir ist es unerklärlich, wieso es soooo lange dauert, bis endlich normale Zahlungsmittel, wie Debit, Kredit oder EC-Karte verpflichtend sind! Fernreisen sind ja heute noch mehr von Angstschweiß geprägt, als von Freude übers sparsame cruisen, weil man nie weiß ob die Ladesäule einfach Strom hergibt!!!
Verpflichtend sollte jede Säule zur Stromabgabe VERPFLICHTET werden, und wenn der Betreiber dann wieder ein kurioses DatenSammelModell verwirklicht, bleibt er halt auf seiner Rechnung sitzen

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panib
panib
3 Jahre zuvor

Sorry, aber hier kommt mir gleich wieder die Galle hoch. Es soll E-Autofahrer geben, auch in unseren Foren, deren Fahrprofil und die für sie nötige Infrastruktur ‚passen‘. Ich habe aber nach Übernahme unseres Audi Ende September 2022 gänzlich andere Erfahrungen ‚abseits‘ unserer Laderei zu Hause gemacht. 3.000 km Frankreich und ca. 3.000 km auf deutschen Autobahnen, Ladetests an AC Säulen in der Nähe etc. haben in meinem Kopf die Idee aufkommen lassen, einige Entscheider in Sachen Ladeinfrastruktur zu ermorden. Ich könnte ein Oktavheft mit meinen Erfahrungen füllen… Nicht existente Ladesäulen trotz Nennung in mehreren Apps, defekte Säulen, die in Frankreich vor der Autobahnausfahrt als defekt gekennzeichnet wurden, in D aber nicht. Nur schwer auffindbare Ladesäulen mit dem Zwang zum Nachfragen, wo die Dinger stehen. Völlig dummsinnige Anfahrerei von Ladesäulen- links stehen Lastwagen, rechts die Ladesäulen mit Parkbuchten im rechten Winkel zur Fahrbahn. Da die meisten hirnlosen Autobauer die Ladeklappe nicht vorne am Auto einbauen, sondern meist rechts hinten, ist man zum Rückwärtsrangieren gezwungen und kollidiert mit dem Durchgangsverkehr vor Raststätten oder den parkenden Lastwagen. Anruf in den Niederlanden bei Shell und erfolgloser Resetversuch einer defekten Ladesäule. HPC Ladesäulen, die trotz SOC um die 20 % nur mit paarundsechzig kW luden ( Außentemperatur 20 Grad). In Frankreich stand eine einzige Shellsäule nach einer sehr schmalen Durchahrt LINKS vorne neben zwei schräg nach links laufenden Parkbuchten. Um mit meinem Anschluss rechts hinten an die Ladesäule zu kommen, musste ich mehrfach über Bürgersteige sägend rangieren…
Nicht genommenene Karten, erfolglose Ladeversuche trotz Aufforderung, eine RFID Karte an das Lesefenster zu halten, QR Codes, die nicht zielführend waren u.v.m. Dass man gar nicht oder nur mit großer Mühe rausfindet, was man zu blechen hat, ist ebenfalls an Zynismus nicht zu überbieten. Ach ja, noch eins- die Autobauer, die gemeinsam Ionity betreiben, haben weite Teile Deutschlands regelrecht vergessen bei der Aufstellung ihrer Säulen. Grrrrrr.
Und jetzt ist, vermutlich, wieder die FDP und dort Herr Wissing vor wem auch immer eingeknickt und hält diese unglaubliche Frechheit noch ein Jahr länger am Laufen- ich fasse es nicht.
Ich höre ja schon auf… .

Zuletzt bearbeitet am 3 Jahre zuvor von panib
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Hans
Hans
3 Jahre zuvor

Da spricht der BEM aber sicherlich nicht für alle Mitglieder des BEM sondern eher für die, die mit der Kreditwirtschaft im Bett liegen.

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