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Microlino prüft Vorgehen wegen Unlauterkeit gegenüber Artega

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
3. Oktober 2019
Lesedauer: 2 Minuten
Sebastian Henßler bySebastian Henßler
3. Oktober 2019
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): Micro Mobility

Home Elektroauto Hersteller

Am gestrigen Mittwoch schien es so, als ob der Streit um die E-Isetta zwischen Microlino und Artega in die nächste Runde eingetreten ist. Artega ging in die Offensive und reagierte auf die einstweilige Verfügung gegen den Karo/Karolino.

Wir erinnern uns: Nach einem Urteil des Oberlandesgericht München darf der Karolino von Artega nicht mehr beworben werden. Ein Besuch der IAA 2019 sollte somit ausscheiden. So zumindest die Theorie, denn der Karo von Artega war eben doch auf der IAA zu sehen. Was nun durchaus zu ernsthaften Konsequenzen für Artega führen kann, wie wir vergangenen Samstag ausgeführt haben.

Artega, beziehungsweise deren Geschäftsführer Klaus Dieter Frers, zeigte sich von dem Verbot überrascht und gab in seiner Pressemitteilung zu verstehen, dass man dies nicht nachvollziehen kann. Man werde an den Vorbereitungen zur Serienfertigung festhalten. Des Weiteren bezichtigt Microlino Klauseln eingebracht zu haben, welche kartellrechtlich nichtig sind. Selbst sehe er sich als Opfer von Fake-News – wie wir in diesem Artikel ausgeführt haben.

Uns gegenüber hat sich Merlin Ouboter, CMO Microlino wie folgt geäußert – in Bezug auf die gestrige Mitteilung von Artega:

„Die Presseerklärung von Artega hat uns schockiert, zumal diese an Absurdität nicht zu übertreffen ist. Es werden darin unzählige Lügen und ehrverletzende Behauptungen aufgestellt, ein Vorgehen wegen Unlauterkeit wird geprüft. Wir werden uns aus diesem Grund gar nicht erst im Detail dazu äussern.“

Aus Sicht von Microlino sei entscheidend, dass Artega und Klaus Frers zweimal eine einstweilige Verfügung vor Gericht erhalten haben für den Karolino und den Karo. So habe das Gericht „korrekt und sehr deutlich klargestellt, dass beide Fahrzeuge dem Microlino viel zu ähnlich sind, was auch nicht weiter verwunderlich ist, zumal sie auch aus von uns bezahlten Formen stammen“, so Merlin Ouboter.

Im Falle einer Zuwiderhandlung durch Artega oder dem Geschäftsführer Klaus Frers droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, bei mehrfachen Verstössen auch eine Haftstrafe für den Geschäftsführer Klaus Frers. Ob und wie Microlino weiter mit dem Streit zwischen ihnen und Artega vorgeht ist derzeit noch nicht kommuniziert worden.

Quelle: Micro Mobility – Per Mail

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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1 Kommentar
Strauss
Strauss
6 Jahre zuvor

Ein Ausführender kann nicht Zeichnungen eines Auftraggebers verwenden um auch noch gleiches Konkurrenzfabrikat unter anderem Namen zu bauen. Geht rechtlich nicht.

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