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2023: Was sich für Autofahrer und Reisende ändert

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
4. Januar 2023
Lesedauer: 4 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
4. Januar 2023
Lesedauer: 4 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / 2079057595

Home Elektroauto News 2023

Neues Jahr, neue Regeln: Zum 1. Januar 2023 haben sich einige Vorschriften im Verkehrsbereich geändert. Alle wichtigen Änderungen des neuen Jahres für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmende hier im Überblick:

Umweltbonus für Elektroautos wird reduziert

Gleich zum Jahresbeginn hat sich die Förderung für E-Autos reduziert. Batteriebetriebe Elektroautos mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden nur noch bis 4500 Euro vom Staat bezuschusst statt der bisherigen 6000 Euro. Bei einem Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro gibt es statt 5000 nur noch 3000 Euro Umweltbonus. Was bleibt ist, dass die Fahrzeughersteller die Hälfte des staatlichen Anteils nochmals drauflegen. So sind, inklusive Mehrwertsteuervorteil, statt den bisherigen bis zu 9570 Euro künftig nur noch maximal 7177,50 Euro an Förderung möglich, also gut 2400 Euro weniger.

E-Fahrzeuge über einem Kaufpreis von 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung. Gleiches gilt nun auch für Plug-In-Hybride. Ab dem 1. September 2023 sollen die Subventionen zudem auf Privatpersonen beschränkt werden. Entgegen den Forderungen vieler Verbände, erhält man den Umweltbonus erst nach Zulassung des Fahrzeugs aus einem gedeckelten Fördertopf.

THG-Quote könnte sinken

E-Auto-Fahrer konnten sich im vergangenen Jahr über eine kleine Finanzspritze in Form der THG-Quote freuen, je nach Anbieter waren zum Teil mehr als 400 Euro möglichen. Auch im neuen Jahr wird es Geld fürs E-Auto geben. Aktuell sieht die Entwicklung allerdings so aus, dass die Prämie für 2023 um etwa 50 bis 100 Euro geringer ausfallen könnte.

Führerscheinumtausch: Der nächste Jahrgang ist an der Reihe

Bis zum 19. Januar 2023 muss der nächste Schritt beim planmäßigen Umtausch der Führerscheine abgeschlossen sein. Dann müssen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihren alten Führerschein gegen den neuen EU-weit fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht haben.

Zwei Masken im Verbandskasten

In neuen Verbandskästen müssen ab 2023 zwei medizinische Masken enthalten sein. Die entsprechende Novellierung der DIN 13164 wurde bereits im vergangenen Jahr umgesetzt. Ein Austausch der Verbandskästen ist jedoch nicht notwendig, die alten Kästen mit der DIN-Richtlinie von 1998 oder 2014 können bis zum Ablauf des Verfallsdatums weiterhin verwendet werden.

Diskussion um Grenzwerte bei Cannabis-Legalisierung

Einen Termin gibt es noch nicht, aber die Pläne zur Legalisierung von Cannabis der Bundesregierung werden konkreter. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahren unter Cannabis-Einfluss erlaubt sein wird. In der Diskussion steht aber die Anpassung des aktuellen Grenzwertes, der mit 1,0 ng THC pro Milliliter Blut an der Nachweisschwelle liegt.

Verschärfte Crashtest-Kriterien

Die Crashtest-Organisation Euro NCAP testet und bewertet die aktive und passive Sicherheit neuer Fahrzeuge. 2023 werden die Bewertungen durch anspruchsvollere Tests und unter Berücksichtigung von Assistenzsystemen verstärkt. Daher werde es schwieriger werden, die Bestbewertung von fünf Sternen zu erhalten.

Erhöhung der CO2-Abgabe wird ausgesetzt

Ursprünglich sollte die 2021 eingeführte neue CO2-Bepreisung 2023 erhöht werden. Dies hätte eine zusätzliche Preissteigerung bei Benzin und Diesel zur Folge. Aufgrund der aktuellen Situation der Spritpreise und der hohen Energiekosten wird dieser nächste Schritt der Anpassung zunächst ausgesetzt. So bleibt der Preis je ausgestoßene Tonne CO2 auch 2023 bei 30 Euro, Anfang 2024 soll dieser dann auf 35 Euro steigen. Umgerechnet ergibt dies einen Aufschlag von etwa 1,5 Cent pro Liter Benzin und Diesel.

Automatisiertes Fahren auf Autobahnen bis 130 km/h

Die Höchstgeschwindigkeit für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird von 60 auf 130 km/h heraufgesetzt. Auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind dann zulässig. Allerdings ist das noch Zukunftsmusik: Denn es wird noch einige Zeit dauern, bis Fahrzeuge mit solchen Automatisierungsfunktionen erhältlich sind. Bislang gibt es nur ein einziges genehmigtes System, den Staupilot der Mercedes S-Klasse – aktuell noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Höhere Mautgebühren in Österreich

Die Mautgebühren in Österreich steigen 2023 etwas stärker als üblich. Im kommenden Jahr kostet die Jahresvignette für Pkw 96,40 Euro, 2,60 Euro mehr als bislang. Für eine zwei Monate gültige Vignette müssen Pkw-Halter 29 Euro zahlen, das 10-Tages-Pickerl gibt es für 9,90 Euro. Für Motorradfahrer kostet die Jahresvignette mit 38,20 Euro, zwei Monate kosten 14,50 Euro und 10 Tage 5,80 Euro.

Die Vignette für die Schweiz, nun auch als ans Kennzeichen gebundene E-Vignette erhältlich, kostet im Inland unverändert 40 Franken und im Ausland 42 Euro. In Österreich wie auch der Schweiz sind die Vignetten vom 1. Dezember 2022 bis 31. Januar 2024 gültig.

Einführung des ÖPNV-Deutschlandtickets

Gute Nachrichten für alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV: Das bundesweit gültige 49-Euro-Monatsticket für den Nahverkehr kommt. Dies beschloss die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2022 und wurde von der Bundesregierung und den Ländern bestätigt. Ein konkreter Starttermin steht jedoch noch aus, aus organisatorischen Gründen ist aktuell der 1. April 2023 vorgesehen.

Weniger Geld bekommen Bahnreisende nun bei Zugausfällen. Wenn sich die verantwortlichen Umstände, sprich Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen, nicht vermeiden lassen, muss die Bahn bei Verspätungen oder Zugausfällen keine Entschädigung mehr zahlen.

Quelle: ADAC – Pressemitteilung vom 29.12.2022 / Automobil Industrie – Was sich 2023 für Autofahrer ändert

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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2 Comments
Yoyo
Yoyo
3 Jahre zuvor

Wenn schon gendern, dann bitte vollständig:
Autofahrende und Reisende.
Danke.

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Johannes
Johannes
3 Jahre zuvor

1.5 ct wird Sprit teurer. Wer soll das bezahlen :p
Also wenn schon der Aufschlag um 70ct zum Beginn des Krieges keine Verminderung des Verkehrs nach sich zog, ist die Zurückhaltung beim CO2 Preis unverständlich. Da bestünde wenigstens die Chance, dass mit dem Geld was sinnvolleres als Shareholder Value gemacht wird

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Antworten

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