Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz sei für diesen Winter zwar nicht gravierend gefährdet, dennoch können Versorgungsengpässe nicht ausgeschlossen werden. Droht hier im Falle aller Fälle also ein Fahrverbot für Elektroautos? Wir haben uns mit der Sache befasst …
Die Sorge vor einem Versorgungsengpass bei Strom ist derzeit in vielen Ländern groß – auch in der Schweiz. Das ist das Fazit einer Studie, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. November 2022 zur Kenntnis genommen hat. Sie wurde im Auftrag des Bundesamts für Energie und in Begleitung der Elektrizitätskommission (ElCom) und des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) erstellt. Darin wurden verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Verfügbarkeiten von Gas und Kernkraftwerken untersucht und simuliert. Es wurden auch Kombinationen von meteorologischen Bedingungen und Kraftwerksausfällen durchgespielt und die Wahrscheinlichkeit von Engpässen berechnet. Aus den Resultaten geht hervor, dass die vom Bundesrat beschlossenen Maßnahmen einen signifikanten Beitrag zur Energieversorgung im Winter leisten.
Die Studie zeigt: Mit den vom Bundesrat eingeleiteten Maßnahmen kann der Energieverbrauch in den wahrscheinlichsten Szenarien gedeckt werden. Mit einer Wasserkraftreserve kann Energie in die kritische Zeit am Ende des Winters verschoben werden. Die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr (AG) und weitere Reservekraftwerke und Notstromgruppen können die allenfalls fehlende Energie zusätzlich ins System bringen. Die weiteren Maßnahmen wie die Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz, der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen und die temporäre Reduktion der Restwasserabgabe stärken die Winterversorgung zusätzlich. Auch die Verbrauchsreduktionen von Wirtschaft und Gesellschaft sollen einen wichtigen Beitrag leisten.
Beschränkungen würden in vier Eskalationsschritten gestaffelt werden
Hierfür hat die Schweiz einen Entwurf der „Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie“ veröffentlicht, über den der Bundesrat am 12. Dezember entscheiden will. Neben einigen Sparmaßnahmen des öffentlichen Lebens werden im Falle aller Fälle auch Elektroauto-Fahrer*innen betroffen sein. Aus der Schrift geht hervor, dass ein Tempolimit von 120 km/h auf 100 km/h gesenkt werden könnte. Da auch in der Schweiz die Anzahl der Elektroautos stetig steigt, nehme hier auch das Sparpotenzial zu, das mit einem Tempolimit umgesetzt werden kann. Diese Maßnahme gelte aber auch für konventionelle Verbrenner, da dann auch Mineralöl gespart werde, welches etwa für Notstromaggregate genutzt werden kann.
Der Einsatz der Beschränkungen würde im Krisenfall bestenfalls gestaffelt erfolgen: Eskalationsschritte 1 (geringe Einschränkungen) bis 3 (erhebliche Einschränkungen). Der Massnahmenkatalog wird situativ und in Abhängigkeit der konkreten Versorgungslage erst im Einsatzfall bestimmt werden. Hinzu käme notfalls auch ein vierter Eskalationsschritt, der auch E-Sport-Veranstaltungen weitgehend verbieten würde. Im dritten Schritt könnte die private Nutzung von Elektroautos auf zwingend notwendige Fahrten begrenzt werden. Erlaubt wäre die Nutzung für Fahrten wie Einkäufe, Arztbesuche und für die Berufsausübung.
Somit kann also größtenteils Entwarnung für Schweizer E-Auto-Nutzer gegeben werden. Selbst wenn der Verordnungs-Entwurf vom Bundesrat angenommen und die dritte Stufe der Verordnung ausgerufen wird, darf immer noch mit Strom gefahren werden. Und dann bleibt auch nicht ausgeschlossen, dass im Falle einer Kontrolle Fahrer*innen ehrlich sind und folglich auch nachgewiesen werden kann, dass ein Verstoß vorliegt. Ein Schelm, wer böses denkt … Wir bleiben jedenfalls wie immer dran!
Quelle: Schweizer Bundesrat
Tempolimit als Energieeinsparmassnahme … in der Schweiz.
Hmmm.
In Deutschland wird so etwas dementiert.
Ach ja, unsere Politiker sind Philosophen.
Wie dem auch sei: In der deutschen Presselandschaft, vor allem in der BEV-kritischen (FOCUS, WELT, FAZ, ntv,..), war das ein überaus gefundenes Fressen, wieder mal vor der „Fehlentwicklung“ BEV zu warnen. Leider war es ganz deutlich so zu beobachten.
Wer sich detailliert über den Entwurf informieren will, der kann dies hier tun:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-91881.html
Der Entwurf wird jetzt diskutiert und Anfang Jahr 2023 entscheidet dann der Bundesrat, was davon umgesetzt wird. Da der elektrifzierte private Verkehr auf der Strasse nur 0.4% des gesamtem Strombedarfs beträgt und andererseit rund 9 TWh in den Speicherseen zur Verfügung stehen, ist die Wahrscheinlichkeit recht klein hier eingreifen zu müssen.Es gilt: Mit jeder Massnahme soll noch Schlimmeres vermieden werden.
Hier der Abschnitt im Entwurf, der das Entzücken der AFDP und verwandter Flachdenker hervorgerufen hat: Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige Fahrten gestattet (z.B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen).
Da werden nur reine Fahrten in der Freizeit flach fallen müssen.
Wir grüssen lächelnd aus der Schweiz in das Land des unbegrenzten Rasens und hoffen auf baldige Besserung.
Ein bisschen Hysterie darf’s anscheinend immer sein. Aber es ist wie in allen politischen Küchen, da werden Suppen auf einer sinnlosen Hitze gekocht.
In der Umwelteuphorie haben die zuständigen Stellen für die Versorgungssicherheit viel geredet, aber nichts gesagt und schon gar nichts getan und somit den Anschluss verpasst. Man soll AKW’s abschalten, im Glauben, man müsse keine Ersatzquellen für die Stromproduktion schaffen. Ganz kluge Köpfe haben sogar gesagt, durch Stromsparen könne man die fehlende Produktion auffangen.
Und was jetzt passiert ist eine Schweinerei sondergkeichen. Die Stromkonzerne verkaufen den überschüssigen Strom teuer ins schweiznahe Ausland, ohne Ausgleichsabkommen mit den Bezügern, streichen unanständige Gewinne ein und bitten gleichzeitig den Bund um finanzielle Hilfe.
Man könnte diesen überschüssigen Strom speichern (wenn auch mit hoher Energieeinbusse, wären Reservekapazitäten vorhanden).
Und was tut unsere Regierung, welche für die Energiesicherheit zuständig ist! Sie will dem Bürger weismachen, dass es zu einer Stromknappheit kommen könne und zeitweise abgeschaltet und das Volk im Dunkeln gelassen werden müsse.
Die (von David hochgeachteten) Rentner und Boomer haben ein Déjà vu: Da gabs doch Mitte der 70er Jahre in der Schweiz als Folge der Benzinkrise „Autofreie Sonntage!“ Darauf haben viele Leute die Gelegenheit genützt und diese Sonntage in erlebnisreiche Sonntage umfunktioniert.
Nun, so weit wird es wohl kaum kommen, denn erst in der 3. Eskalationsstufe „könnte die private Nutzung von Elektroautos auf zwingend notwendige Fahrten begrenzt werden. Erlaubt wäre die Nutzung für Fahrten wie Einkäufe, Arztbesuche und für die Berufsausübung.“
Entwarnung also.
Trotzdem ist leider festzuhalten, dass die meist fortschrittliche Schweiz im Bereich Förderung der erneuerbaren Energieen böse ins Hintertreffen geraten ist. Die Einspeisevergütung beträgt lediglich ca. 10 Cent/kwh! Da verdienen sich die Strombarone eine goldene Nase und verhindern damit Ausbau statt ihn zu fördern. Dass es auch anders geht, beweist der Stromkonzern CKW. Dieser zahlt stolze 30 Cent/kwh!
Das mehrheitlich konservative Parlament hat jahrelang die Förderung der „Erneuerbaren“ erfolgreich verzögert. Aber jetzt scheint ein Ruck durch die Politik zu gehen. Soeben sind 2 neue Bundesräte gewählt worden. Ausgerechnet Albert Rösti, ein Petrolhead, der jahrelang für die Autoindustrie lobbyiert hat, hat sich das Departement UVEK geschnappt. Dort ist auch das Bundesamt für Energie beheimatet. Aber ich traue dem agilen Herrn Rösti zu, notgedrungen vom Verhinderer zum Förderer zu mutieren und alpine Solaranlagen, Staumauererhöhungen, gerechte Einspeisevergütungen und V2G anzupacken.
Ja in der Schweiz dauert halt alles immer ein bitzeli länger. Das hat manchmal auch Vorteile.
Mit einem FCEV und grünem Wasserstoff könnte jederzeit voll elektrisch gefahren werden – ohne auf Ladestationen angewiesen zu sein.
Tempolimit für Alle ist gut und richtig. Größere Sorgen machen die hohen Energiepreise insbesondere die Strompreise. Sollten sich die 50-70 cent/kWh an den öffentlichen Ladesäulen etablieren lohnt sich der Umstieg vom Verbrenner zum E-Auto nicht mehr. Bei realistischen 20 – 25 kWh pro 100 km (inkl. Ladeverluste) kommen hier bis zu 0,70 Euro * 25 kWh pro 100 km = 17,5 Euro pro 100 km Zustande. Da muss man schon Strom von der eigenen PV-Anlage tanken, damit sich das noch rechnet. Beispiel: Kleine PV-Anlage inkl. Batterie (18,15 kWp) von 2016 mit 12,31 cent /kWh Einspeisevergütung. 0,1231 Euro * 25 kWh pro 100 km = 3,1 Euro pro 100 km. Damit kann man richtig Spaß haben.