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USA: Wann ein E-Auto die Steuergutschrift nach IRA erhält

Iris MartinzbyIris Martinz
5. April 2023
Lesedauer: 3 Minuten
Iris MartinzbyIris Martinz
5. April 2023
Lesedauer: 3 Minuten

© Abbildung(en): Shutterstock / 1814961938

Home Elektroauto News 2023

Vom „Inflation Reduction Act“ des US-amerikanischen Präsidenten Joe Biden war an dieser Stelle schon öfter die Rede, sorgt er doch für Kopfzerbrechen bei europäischen und asiatischen Herstellern und Regierungen. Nun sind endlich die lange erwarteten Regeln veröffentlich worden, die E-Autos erfüllen müssen, damit ihre Besitzer in den Genuss der Steuergutschrift kommen.

Mit dem „Inflation Reduction Act“ ziehen die USA derzeit viele neue Batterie- und E-Auto-Produktionsprojekte ins Land. Tesla hat der Batterieproduktion in den USA den Vorzug gegeben gegenüber der geplanten in Grünheide und auch Volkswagen baut lieber in Übersee als in Europa. In den USA locken großzügige Subventionen für den Aufbau der Produktionsanlagen, aber auch die Ankündigung, dass E-Autos zukünftig vorwiegend in den USA gebaut werden müssen, um für eine Steuergutschrift in Frage zu kommen, hat viele Hersteller umdenken lassen.

Voraussetzungen für Steuergutschrift

Jetzt ist klar, unter welchen Voraussetzungen die Steuergutschrift für den Kauf eines E-Autos in den USA gewährt wird: Relevant sind die kritischen Materialien in den Batterien sowie die Batteriekomponenten. Sind mindestens 40 Prozent der kritischen Materialien der Batterie in den USA oder in einem Land, mit dem die USA ein Freihandelsabkommen hat, extrahiert, verarbeitet oder wiedergewonnen worden, so kann die Hälfte der Steuergutschrift (3750 Dollar) in Anspruch genommen werden. Bis 2027 wird dieser Prozentsatz jährlich um 10 Prozent angehoben, bis maximal 80 Prozent. Aber wie wird ermittelt, wieviel Prozent es tatsächlich in einem bestimmten Modell sind? Dazu wurde ein dreistufiger Prozess definiert: Im ersten Schritt werden die Beschaffungsketten bestimmt, dann die kritischen Mineralien identifiziert und zuletzt der Gehalt dieser Mineralien in der Batterie errechnet. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 18. April 2023 zugelassen werden.

Da der Begriff des „Freihandelsabkommens“ nicht gesetzlich definiert ist, kommen jedoch als Herkunftsländer für die kritischen Mineralien eine ganze Liste an Ländern in Frage: Australien, Kanada, Mexiko, Chile und Bolivien. Für Lithium wird sich also wenig ändern, kommt doch der Großteil des wertvollen Stoffes aus Chile, Bolivien und Australien. Nickel-Exporteure wie Indonesien oder auch Europa sind jedoch nicht enthalten – auch wenn mit Europa diesbezüglich bereits Verhandlungen laufen. Mit Japan gibt es bereits eine solche Vereinbarung.

Batteriekomponenten aus den USA

Für den zweiten Teil der Steuergutschrift müssen 2023 mindestens 50 Prozent der Batteriekomponenten in Nordamerika hergestellt oder montiert werden. Dieser Prozentsatz steigt ebenfalls bis 2029 sukzessive sogar auf 100 Prozent. Auch dieser Definitionsprozess ist aufwändig, von der Identifizierung der Batteriekomponenten, der Bestimmung der jeweiligen Werte bis hin zur Berechnung des Anteils der Komponenten, die in Nordamerika hergestellt oder zusammengebaut wurden.

Ein recht komplexer Vorgang für eine Steuergutschrift, wofür in Deutschland oder Österreich einfach eine Pauschale für alle Fahrzeuge festgelegt wird. Aber: „Ab 2024 darf ein zulässiges sauberes Fahrzeug keine Batteriekomponenten enthalten, die von einem ausländischen Konzern hergestellt wurden, und ab 2025 darf ein zulässiges sauberes Fahrzeug keine kritischen Mineralien enthalten, die von einem ausländischen Konzern gewonnen, verarbeitet oder recycelt wurden“, heißt es wörtlich aus dem US-Finanzministerium.

Generell kann nur für Fahrzeuge eine Steuergutschrift in Anspruch genommen werden, deren Verkaufspreis unter 55.000 (Pkw) bzw. 80.000 US-Dollar (SUV, Pick-ups, Transporter) liegt. Zum Stichtag 18. April will die Regierung eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge mit der erwartbaren Steuergutschrift veröffentlichen.

Quelle: electrive – US-Regierung veröffentlicht detaillierte Förder-Bedingungen

Iris Martinz

Iris Martinz

Iris Martinz ist Unternehmens- und E-Mobilitätsberaterin in Österreich, mit langjähriger Erfahrung im Recycling und Second Life von E-Mobilitätsbatterien. Fährt sowohl rein elektrisch, als auch V8, und möchte die beiden Welten etwas näher zusammenbringen. Nachzulesen unter www.mustangsontour.com.

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