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Verkehrsministerium fördert Elektro-Nutzfahrzeuge für KMU und Handwerker

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
12. August 2020
Lesedauer: 2 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
12. August 2020
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1034389531

Home Elektroauto News 2020

Das Bundesverkehrsministerium startet im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3 umstellen wollen und dabei aufgrund bereits vorhandener oder kurz- bis mittelfristig geplanter weiterer Elektrofahrzeuge auch maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen.

Der Aufruf ist der Anfang für eine Reihe weiterer Aufrufe im Rahmen der neuen Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen und Transportern mit alternativen und klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur. Für den Förderaufruf zur Förderung der Elektro-Nutzfahrzeugen gilt das so genannte Windhundverfahren: Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro. Der Förderaufruf endet am 14.09.2020.

Was wird gefördert?

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates. Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis zuwendungsfähig.

Nicht förderfähig sind alle Fahrzeuge, die nicht den Zulassungsklassen N1, N2 oder N3 entsprechen (z.B. die Pkw-Zulassungsklasse M sowie nicht straßengebundene Fahrzeuge), Hybride (HEV), Plug-In-Hybride (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis.

Wie wird gefördert?

Für diesen Förderaufruf stehen derzeit 50 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen bzw. eine Mindestfördersumme ist innerhalb dieses Aufrufes nicht vorgesehen. Die maximale Förderung pro antragstellendem Unternehmen beträgt 10 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen gelten als ein antragstellendes Unternehmen. Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an Handwerksunternehmen und KMU. Die Förderquote unterliegt damit den beihilferechtlichen Bestimmungen gemäß Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Hiernach sind Förderquoten bis zu 40 Prozent zulässig.

Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Für die Gewährung des sog. KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen. Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Quelle: BMVI – Pressemitteilungen vom 04.08.2020

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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2 Comments
neumes
neumes
5 Jahre zuvor

„Für diesen Förderaufruf stehen derzeit 50 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen bzw. eine Mindestfördersumme ist innerhalb dieses Aufrufes nicht vorgesehen. Die maximale Förderung pro antragstellendem Unternehmen beträgt 10 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen gelten als ein antragstellendes Unternehmen. Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an Handwerksunternehmen und KMU. “

was genau…..
10 Millionen Euro Fördermittel für ein Unternehmen? Differenz zu einem Verbrenner wird gefördert….
das sind dann wohl einige Fahrzeuge die da gefördert werden….

gibt es überhaupt Handwerksfirmen die so viele Fahrzeuge haben….

es bleibt spannend…

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carsandmore
carsandmore
5 Jahre zuvor

Interessanter Beitrag! Personenwagen und Nutzfahrzeuge werden in letzter Zeit immer mehr auf Elektro umgestellt. Ich bin gespannt wie es in einigen Jahren aussieht. Liebe Grüsse

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