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Bundestag beschließt Recht auf Ladepunkt für Wohnungseigentümer und Mieter

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
18. September 2020
Lesedauer: 2 Minuten
Sebastian Henßler bySebastian Henßler
18. September 2020
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1499395172

Home Elektroauto News 2020

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag einen Gesetzentwurf „zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ verabschiedet. Fortan wird es somit Wohnungseigentümer möglich seinen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladesäule für ein Elektrofahrzeug, wenn sie die Kosten dafür selbst tragen, durchzusetzen. Auch Mieter können gegen den jeweiligen Vermieter einen solchen Anspruch geltend machen, insofern sie die Kosten ebenfalls selbst tragen.

Kurz zum Hintergrund: Damit die Ladestation in der Tiefgarage endlich für mehr Elektroauto-Fahrer als bislang Realität wird, hat der Bundesrat im Oktober 2019 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den privaten Einbau einer Lademöglichkeit an der Wohnung erleichtern soll. Mit den vorgesehenen Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Pkw-Stellplatz auf eigene Kosten eine Ladestation eingebaut wird. Mieter sollen solche Änderungen von ihrem Vermieter verlangen können. Im Januar 2020 wurde das Ganze dann auf den Weg gebracht und nun gut neun Monate später beschlossen.

Für die Regierungsinitiative, die das Parlament noch an einigen Punkten überarbeitete, stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie – aus der Opposition – die Grünen. Die AfD und die Linke waren dagegen, die FDP enthielt sich. Nach geltendem Recht bedarf jede bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums der Zustimmung aller Wohnungsinhaber, die durch die Maßnahme über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Künftig kann die Eigentümerversammlung einige Baumaßnahmen in der Regel nicht mehr verwehren. Jedoch darf die Gemeinschaft Einfluss auf die Art der Durchführung nehmen und etwa beschließen, dass die Gemeinschaft die nötigen Schritte organisiert, damit sie den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage behält.

Laut der Bundesregierung liefert man mit dieser Initiative „auch einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der Klimaziele“. Der rechtliche leichtere Einbau von Ladepunkten sei unerlässlich, um die Elektromobilität nach vorn zu bringen. „Jetzt können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden“, hieß es bei der SPD-Fraktion. „Wer schnell ist, kann beim Einbau einer E-Ladesäule oder Einbruchschutz auch noch von der Mehrwertsteuersenkung in diesem Jahr profitieren.“ Deshalb solle das Gesetz im November in Kraft treten; nicht wie geplant im September. Die Politik leistet somit wieder ein wenig mehr für den Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Quelle: Heise.de – Bundestag beschließt Recht auf Ladepunkt und Glasfaser

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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9 Comments
Yoyoi
Yoyoi
6 Jahre zuvor

Es wäre schön gewesen, wenn das WEG-Recht auch dahingehend ergänzt worden wäre, dass jeder Eigentümer und Mieter einen Anspruch auf einen Anschluß an einen schnellen Breitbandzugang bekommen hätte.
Leider pennt die Politik trotz deutlicher Hinweise hier weiter….

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weotui
weotui
6 Jahre zuvor

Das Wohneigentumsgesetz ist überarbeitet, was zunächst die Hoffnung aufkeimen lässt, dass die Eigentümer demnächst aktiv werden und sich denn auch Ladepunkte installieren lassen wollen.
Nur – finden Sie einmal einen Elektroinstallationsbetrieb, der bereit ist, für eine Sammelbestellung zur Nachrüstung einer gesamten Tiefgarage für die Eigentümerversammlung ein Angebot zu machen? Handwerksbetriebe sind keine Verkaufskanonen! Wer hier eigentlich gefragt ist, sind die Energieversorger. Diese haben bisher mit Ladestationen eher Öffentlichkeitsarbeit betrieben, um der Gemeindepolitik zu schmeicheln. Ihre eigentliche Aufgabe, sich zusammen mit dem Elektrohandwerk und den Autohändlern auf den nun – oh Schreck! – plötzlich einsetzenden Nachfrageschub vorzubereiten, haben sie nicht gesehen. Da gibt es noch eine steile Lernkurve zu bewältigen…

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Raimund
Raimund
6 Jahre zuvor

@Yoyoi
Für die Wohneigentümer wurde tatsächlich daran gedacht, nur die Mieter sind da noch auf dem Vermieter angewiesen. Kann aber über dem Umweg eines anderen Gesetzes noch kommen

@ Elektroauto-news.de
Es muss noch der Bundesrat noch zustimmen.

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Wolfgang Keim
Wolfgang Keim
5 Jahre zuvor

meines Erachtens müßte mehr für die Zukunft investiert werden und nicht nur auf E Autos aufzubauen

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Markus Doessegger
Markus Doessegger
5 Jahre zuvor

Die Neunsager bei den Sozies und der AfD sind ohnehin immer gesetzt.

Die kein Meinung versprühende FDP ist mir aber schon suspekt. Würde wirklich gerne wissen was da die Argumente sind ? Was steckt wirklich hinter so einem Jein ? Vielleicht kann jemand aus dem Forum dazu Hinweise liefern. Vielen Dank.

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TwoDads
TwoDads
5 Jahre zuvor

Berliner Traumwelt vs Realität: Da spielen so viele verhindernde Faktoren eine Rolle dass sich der ganze Mummenschanz wie so oft verlaufen wird.
Beispiel: Wie soll das in einem MFH mit 100 Parteien egal ob TG oder freien Stellplätzen funktionieren. Unbezahlbar, von den anderen Punkten (separate Stromzuleitung, separater Trafo usw) mal abgesehen.

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Ralph Pechstein
Ralph Pechstein
5 Jahre zuvor

Mieter können sich auf eigene Kosten einen Ladepunkt (meist reicht ja schon eine einfache 230V Steckdose) zulegen. Das ist ja schon mal gut. Und wenn der Mieter auszieht, kann der Vermieter mit einem Ladepunkt werben?

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TwoDads
TwoDads
5 Jahre zuvor

Gerade in älteren MFH reicht das eben nicht, da die Leitungen dafür nicht ausgelegt sind. Würde bedeuten dass das gesamte Anwesen neu verkabelt werden müsste incl. separatem Trafo da der vorhandene dafür allermeist nicht ausgelegt ist. Und ohne smarte Steuerung geht gar nichts. Wie bereits angemerkt nicht zu finanzieren es sei denn alle WE Eigentümer machen direkt mit. Und das kann man i.d.R. vergessen, wird Dir jeder bestätigen der sich mit HV auskennt.

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