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Aufgepasst: Elektroauto-Kaufprämie wird bei Leasing-Autos gestaffelt!

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
5. November 2020
Lesedauer: 2 Minuten
Sebastian Henßler bySebastian Henßler
5. November 2020
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 745532806

Home Elektroauto News 2020

In unserem Artikel „Elektroauto-Kaufprämie/ Umweltbonus kann ab Mitte November wieder kombiniert werden“ konnten wir berichten, dass ab Mitte November verschiedene E-Auto-Förderprogramme wieder miteinander kombiniert werden dürfen. Seit Mitte August war es so, dass der Antrag auf den bis zu 9.000 Euro hohen Umweltbonus nur gestellt werden darf, wenn der Kauf des Elektroautos oder Plug-in-Hybriden nicht zugleich durch andere öffentliche Mittel gefördert wurde. Dies hat sich geändert; aber auch für die Beantragung des Umweltbonus bei Leasing-Fahrzeugen gibt es Veränderungen zu verzeichnen.

So sieht die Novellierung der Förderrichtlinie vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Es ist somit vorgesehen, dass der Zuschuss beim Leasing nicht mehr gemäß der vollen Fördersätze wie beim Fahrzeugkauf ausfällt, sondern abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Ziel sei es die Förderung zielgerichteter auszurichten. Nur noch günstige Elektroautos und Plug-in-Hybride mit einer Laufzeit von über 23 Monaten sollen vom jeweils maximalen Fördersatz profitieren.

Hier raus ergibt sich folgende Staffelung für reine Elektroautos:

LeasingdauerStaatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis
unter 40.000 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis
über 40.000 Euro
6 bis 11 Monate750 Euro625 Euro
12 bis 23 Monate1.500 Euro1.250 Euro
über 23 Monate3.000 Euro2.500 Euro

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge – Plug-In-Hybride – gilt beim Leasing zukünftig:

LeasingdauerStaatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis
unter 40.000 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung
wenn Nettolistenpreis
über 40.000 Euro
6 bis 11 Monate562,50 Euro468,75 Euro
12 bis 23 Monate1.125 Euro937,50 Euro
über 23 Monate2.250 Euro1.875 Euro

Anzumerken ist, dass jeweils der Herstelleranteil in gleicher Höhe hinzukommt. Der genannte staatliche Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt. „Der Umweltbonus ist ein voller Erfolg. Mit über 34.000 beantragten Elektroautos im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet“, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Mit der Möglichkeit zur Kombination der Förderungen dürfte die Anzahl der E-Auto-Zulassungen weiter steigen. Auch auf das Leasing dürfte die Staffelung keine allzu negative Auswirkung haben, da die meisten Fahrzeuge in der Regel eh meist zwei Jahre oder länger geleast werden.

Quelle: BMWi – Umweltbonus auf Rekordpfad und bald mit anderen Förderungen kombinierbar

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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15 Comments
A
A
5 Jahre zuvor

Das ist mir neu, ab wann gilt das denn? Würde das bedeuten, dass ID.4, Model3 und andere E-Modelle über 40.000,00 EUR und selbst bei 48 Monate Leasing „nur“ 5.000,00 EUR (doppelter Wert, ansonsten 2.500,00 EUR) Förderung erhalten – @Sebastian Henßler?

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Yoyo
Yoyo
5 Jahre zuvor

Und das heißt auch, dass das für ALLE Förderungen ab 16.11.2020 gilt.
Im Klartext: Nur wer bis zum 15.11.2020 ein Auto zugelassen UND den Antrag gestellt hat, bekommt noch die alten Sätze nach der alten Regelung. Es gilt NICHT das Datum des Abschlusses des Leasingvertrages!!!
Auch wer also vor Monaten ein Auto bestellt und einen Leasingvertrag abgeschlossen hat, was erst ab 16.11.2020 zugelassen wird, bekommt beim „Kurzzeit-Leasing“ weniger als früher.

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David
David
5 Jahre zuvor

„Würde das bedeuten, dass ID.4, Model3 und andere E-Modelle über 40.000,00 EUR und selbst bei 48 Monate Leasing „nur“ 5.000,00 EUR (doppelter Wert, ansonsten 2.500,00 EUR) Förderung erhalten?“
Natürlich nicht. Lass dich hier nicht von neunmalklugen Schnellantwortern verunsichern. Die genannten Modelle bekommen volle Förderung von 3.000€ ab 24 Monate Leasingdauer – wie vorher auch. Wenn das Grundmodell eines Typs, wie ID.4 oder Modell 3 in der Bafa Liste unter 40.000 € steht, bekommt man den vollen Fördersatz. Die Unterschiede betreffen ausschließlich Leasingverträge unter 24 Monaten. Da geht es nicht um eine Einschränkung, sondern um eine Eindämmung von Missbrauch.

Denn bisher war es so, dass man einen Leasingvertrag für sechs Monate abschließen konnte und damit die vollen 9000 € Förderung kassierte. Kluge Leute hatten beim Händler z.B. zehn SEAT Mii Electric im Neupreis von 20t€ für 6 Monate geleased. Der Händler hat saftige 1.200€ Leasingrate pro Auto und Monat genommen und die Wagen nach sechs Monaten für 17t€ verkauft. Der Leasingnehmer hat 1.800€ pro Auto kassiert….

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A
A
5 Jahre zuvor

Danke @David – war etwas verwirrt ob dieser Tabelle und die Novelle zum Thema Leasing.

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Gunnar Zab
Gunnar Zab
5 Jahre zuvor

Lieber Autor,

ich verstehe diese Meldung nicht. Die maximale staatliche Förderhöhe betragt seit dem 03.06.2020 nicht € 3.000, sondern € 6.000. Wer den Artikel liest, muss den Eindruck bekommen, dass die Förderung beim Leasing nicht nur gestaffelt, sondern auch um die Hälfte reduziert worden ist.

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Gunnar Zab
Gunnar Zab
5 Jahre zuvor

Okay. Ich habe den Satz gefunden: „Der genannte staatliche Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.“

Auf den ersten Blick bleibt der Artikel missverständlich.

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Chris
Chris
5 Jahre zuvor

Na toll kann mir jemand sagen, was mit den ist die schon bestellt haben und ne sich auf die 6.000 verlassen haben und eingerechnet wurden. Z.b. ne Laufzeit von 18 Monaten haben? Mir fehlen dann ja 3.000€

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Klaus O.
Klaus O.
5 Jahre zuvor

Die Förderstufen gelten für Nettopreise ohne Sonderausstattung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ID3 die Schwelle überschreiten kann.
Im Übrigen haftet der Leasinggeber, wenn er in der Bewerbung oder den Vertragsunterlagen falsche Angaben macht.

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