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Große Koalition schärft Schnellladegesetz nach

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
18. Mai 2021
Lesedauer: 2 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
18. Mai 2021
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1477565711

Home Automobilindustrie

Das Verfahren zum Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge – kurz: Schnellladegesetz bzw. SchnellLG – steht kurz vor seinem Abschluss. Nachdem Union und SPD noch zahlreiche Änderungen durchgesetzt hatten, steht nun am Donnerstag dieser Woche der Beschluss des Bundestags an.

Mit dem Gesetz soll eine Rechtsgrundlage für wettbewerbliche Ausschreibungen geschaffen werden, um in Deutschland ein flächendeckendes, öffentliches Schnellladenetz für Elektroautos aufzubauen und diesen Aufbau großzügig zu fördern: Bis 2023 soll der Bund den Bau und Betrieb von rund 1000 Ladeparks in zehn Losen ausschreiben und stellt dafür zwei Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Mit dem Gesetz soll auch die Erreichung der Klimaschutzziele – im Verkehrsbereich minus 42 Prozent CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 – unterstützt und die Bedeutung der Elektromobilität hierfür herausgestellt werden. Die Akzeptanz der Elektromobilität setze ein bundesweit flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz voraus, wie der Bundesrat mitteilt. Der Bundesrat hatte u. a. darauf hingewiesen, dass hierzu auch Standorte gehören, die sich innerorts befinden.

Dem Änderungsantrag der Großen Koalition zufolge sei zudem nun auch geplant, Ladesäulen an einfachen Rastanlagen aufzubauen. Damit soll ein Monopol des Branchenriesen Tank & Rast verhindert werden, der mit mehr als 400 Raststätten über mehr als 90 Prozent der Konzessionen für Nebenbetriebe an den Autobahnen verfügt. SPD-Berichterstatter Mathias Stein verwies dem Handelsblatt zufolge explizit darauf, es sei „wichtig, dass der Mittelstand mitbieten kann“, womit er auch den Aufbau von Ladeinfrastruktur „im ländlichen und suburbanen Raum oder auch innerorts“ im Blick hat.

„Konzeptionelles Denken ist im Bundesverkehrsministerium nicht ausgeprägt“, begründet SPD-Berichterstatter Stein die Einsprüche zu dem unter Verkehrsminister Andreas Scheuer erarbeiteten Gesetzentwurf. Die Änderungen seien nötig, da die Bedeutung des Gesetzes „enorm“ für den Durchbruch der Elektromobilität sei. Scheuers Ministerium muss nun das Konzept, mit dem es den Bedarf und die Standorte für Schnellladeparks festlegt, vorher dem Verkehrsausschuss des Bundestags zuleiten und etwaige Einsprüche berücksichtigen.

Zudem müssen „die Interessen der Bestandsinfrastrukturanbieter berücksichtigt werden“, wie das Handelsblatt aus dem Antrag zitiert. Damit gehe die Große Koalition vor allem auf Kritik wie die des Energieunternehmens EnBW ein, das angesichts des staatlichen Eingriffs vor einem „ruinösen Wettbewerb“ in dem gerade entstehenden Markt gewarnt hatte. Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums wurde von vielen Seiten harsch kritisiert, etwa von der Energiewirtschaft und vom Bundesverband Elektromobilität.

Der Bedarf an Ladepunkten könne nur dann als gedeckt gelten, „wenn durch die Anzahl der Schnellladepunkte unzumutbare Wartezeiten vermieden werden“, heißt es nun in dem neuen Gesetzentwurf. Eine durchaus sportliche Aufgabe, betrachtet man die aktuellen Verkaufszahlen: Im vergangenen April wurden gut 24.000 reine E-Autos neu zugelassen, gleichzeitig allerdings nur etwa 1000 neue öffentliche Ladepunkte errichtet.

Quelle: Handelsblatt – Große Koalition korrigiert Ausbaupläne für öffentliches Ladenetz

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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6 Comments
Martin Hofstetter
Martin Hofstetter
5 Jahre zuvor

einstweilen in Österreich…
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Zuletzt bearbeitet am 5 Jahre zuvor von Martin Hofstetter
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Dagobert Duck
Dagobert Duck
5 Jahre zuvor

Ich sehe immer wieder das Argument, dass man auf der Langstrecke ja eh mal Pause machen müsse und auch Mittagessen muss. Ich schaue viele Videos von Carmaniac und es entsteht der Eindruck, dass einem dann nur die Wahl zwischen Rastplatz Kantine oder Fastfood Kette bleibt, wenn überhaupt etwas fußläufig vom Schnelladepark zu erreichen ist.
Ich meide diese Orte wie die Pest und meine Meinung zu Autobahnrasthöfen hat viel damit zu tun, dass ich Strecken bis 500km einfach durch fahre. Auch sehe den EQS-Fahrer da eher weniger sein Mittagessen zu sich nehmen.
Ich sehe großes Potential für Schnellladesäulen dort, wo man seine Mittagspause auch verbringen möchte, idealerweise in Autobahnnähe.

Zuletzt bearbeitet am 5 Jahre zuvor von Dagobert Duck
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Antworten anzeigen (3)
Egon Meier
Egon Meier
5 Jahre zuvor

„Im vergangenen April wurden gut 24.000 reine E-Autos neu zugelassen, gleichzeitig allerdings nur etwa 1000 neue öffentliche Ladepunkte errichtet.“

Dieser Satz – und ein bisschen Grundschulmathematik – verrät den Unsinn der vorliegenden Forderungen.
Wie oft lädt ein BEV am HPC (um den geht es ja wohl ..) ?? einige nie, einige 50x im Jahr. Gehen wir mal im Schitt von 5x aus (halte ich für hoch gegriffen) . Das bedeutet für 24.000 Fzg 120.000 Ladevorgängen – das wären dann 120 im Jahr je Ladepunkt. Alle 3 Tage 1x Laden.
Und jetzt soll wir noch mehr Ladestationen bauen?

Was für ein Unsinn!! Lücke füllen ist ok aber der Rest ist Unsinn.

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