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Bundestag verabschiedet Schnellladegesetz für 1000 Schnellladehubs

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
21. Mai 2021
Lesedauer: 2 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
21. Mai 2021
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1499395160

Home Elektroauto laden

Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), ist vom Bundestag verabschiedet worden. Mit dem Gesetz schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten. Mit 1000 zusätzlichen Schnellladehubs soll ein engmaschiges Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das garantiert, dass die Nachfrage bei steigenden Zulassungszahlen von Elektroautos auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann.

„Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Deshalb bauen wir bundesweit 1000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Mit dem Schnellladegesetz haben wir jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur können wir die Menschen für den Umstieg auf klimafreundliche E-Autos begeistern. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für eine uneingeschränkte Reichweite von E-Autos entscheidend – ob in der Stadt, auf der Landstraße oder auf der Autobahn.“ – Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister

In enger Zusammenarbeit mit dem BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird künftig mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet, um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Das Konzept der Ausschreibung wird dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.

Ausgeschrieben werden soll sogenannte High Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW an den jeweiligen Ladepunkten. Ziel ist es, ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität zu gewährleisten – ergänzend zur bereits bestehenden bzw. im Aufbau befindlichen privaten, öffentlichen und gewerblichen Ladeinfrastruktur, die durch das BMVI auch weiterhin parallel gefördert wird. Die Leitstelle analysiert mit Hilfe von Daten zum Mobilitäts- und Ladeverhalten, zu Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Dazu verwendet sie ein digitales Instrument namens StandortTOOL (www.standorttool.de). Basierend auf den Analysen werden Gebiete (Suchräume) zum Aufbau von Schnellladestandorten ausgeschrieben.

Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Die Lose enthalten die zuvor festgelegten Suchräume. Die Lose werden verschieden groß sein. Die Belange mittelständischer Unternehmen sollen bei der Losbildung berücksichtigt werden. Zusätzlich wirde es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben.

Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher. Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen

Quelle: BMVI – Pressemitteilung vom 21.05.2021

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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5 Comments
Johannes
Johannes
5 Jahre zuvor

Wird da auch CHAdeMO noch mit von der Partie sein? Habe die Tage an einem 100 kW CHAdeMO Lader am Rasthof Pfefferhöhe geladen.

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Peter Bigge von Berlin
Peter Bigge von Berlin
5 Jahre zuvor

Chademo wird sicher eher zu den aussterbenden Steckervarianten gehören, welches für die Betreffenden schmerzlich sein wird.
CCS ist der einheitliche europäische Standard, an welchem sich alle Anbieter mehr und mehr orientieren werden.
Die Frage wäre da, ob alte Steckertypen umgerüstet werden können, und ob es hierfür nicht eine Förderung geben könnte?
Schnellladen ist eine feine Sache, die zukünftig mehr an stark frequentierten Orten, wie Einkaufsmöglichkeiten, errichtet werden sollten. Dadurch könnte die Ladeweile besser genutzt und mehr Fahrzeuge geladen werden. Leider werden immer mehr AC-Lader durch PHEVs blockiert, die fast nichts laden, dafür aber um so länger sinnlos rumstehen.

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Jochen Meyn
Jochen Meyn
5 Jahre zuvor

Ich habe nicht so ganz verstanden, wer denn dann der Eigenttümer und Betreiber dieser Ladestationen sein soll. Der Bund? Das kann ja nicht sein.

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Wolfgang M.
Wolfgang M.
5 Jahre zuvor

Da steht doch, dass das Ganze ausgeschrieben werden soll. Also sucht der Bund Unternehmen, die sich verpflichten, die Ladepunkte aufzubauen oder aufbauen zu lassen und danach zu betreiben. Die Ladestationen sind Eigentum der Unternehmen. Die benötigten Flächen dürften, zumindest entlang der BAB vom Betreiberunternehmen angemietet oder konzessioniert werden.

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