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Kreditkarten-Terminal für Ladesäulen ab 2023 Pflicht

Wolfgang PlankbyWolfgang Plank
21. September 2021
Lesedauer: 2 Minuten
Wolfgang PlankbyWolfgang Plank
21. September 2021
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1499395154

Home Automobilindustrie

Der Bundesrat hat der Änderung der Ladesäulenverordnung ohne Änderungen zugestimmt – das verpflichtende Kreditkarten-Terminal wird also kommen. Änderungsempfehlungen der Ausschüsse wurden alle abgelehnt, meldet „electrive.net“, ebenso ein Änderungsantrag aus Schleswig-Holstein.

Damit hat die Länderkammer keine Einwände gegen die Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV), die das Kabinett im Mai beschlossen hatte. Die Änderung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden ab Juli 2023 mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen – die Säulen müssen also über ein Kartenlesegerät und ein PIN-Pad zur Eingabe der Geheimnummer verfügen. Zulässig ist aber auch ein zentrales Terminal für mehrere Säulen, etwa in einem Ladepark. Bestehende Säulen müssen nicht nachgerüstet werden.

Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Verkehrsausschuss hatten vor der Abstimmung dem Bundesrat empfohlen, der Verordnung nur „nach Maßgabe von einigen Änderungen“ zuzustimmen. Genau der verpflichtende Einbau von physischen Kartenlesegeräten wurde von den Ausschüssen kritisiert.

Die Kartenlesegeräte würden nur bei einem relativ geringeren Teil der Ladevorgänge zum Einsatz kommen, da die überwiegende Mehrheit der Autofahrerinnen und Autofahrer in der Regel vertragsbasiert unter Nutzung von RFID-Ladekarten oder digitalen Applikationen lade, so die Meinung der Ausschüsse. Die physischen Geräte seien aber bei Anschaffungskosten und im Betrieb teuer. Die Kosten müssten hierbei von allen Kundinnen und Kunden mitgetragen werden.

Damit folgten die Ausschüsse der Kritik einiger Verbände, etwa jener des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der BDEW hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen die Kartenterminal-Pflicht ausgesprochen und auch noch am Morgen vor der Entscheidung im Bundesrat die Kritik erneuert. „Unser Ziel und zentraler Leitgedanke muss es sein, die Elektromobilität in den nächsten Jahren voranzubringen. Eine Verpflichtung zum Einbau von Kartenlesegeräten in allen Ladesäulen ist hierfür kontraproduktiv“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Klar ist, die Kosten für den Einbau und den Betrieb der veralteten Technologie werden auf den Ladepreis umgelegt und verteuern so den Ladestrom. Das kann nicht im Sinne der Verbraucher sein.“

In der Praxis wird die Kartenterminal-Pflicht ohne verpflichtende Nachrüstung der Säulen, die bis zum 30.06.2023 in Betrieb gehen werden, für einen jahrelangen Parallel-Betrieb sorgen: Es wird eine Menge (neuer) Säulen geben, die kurz vor dem Stichtag in Betrieb gehen. Dort ist es weiterhin zulässig, dass nur per Ladekarte, App oder webbasierter Lösung gezahlt werden kann – und nicht per Kreditkarte. Wie nutzerfreundlich diese Lösung also ist, wenn der Autofahrer im Vorfeld nicht erkennen kann, ob er per Kreditkarte zahlen kann oder doch eine Ladekarte benötigt, wird sich 2023 zeigen.

Das verpflichtende Kreditkarten-Terminal ist der kontroverseste Punkt der novellierten LSV. Während hier die genannte abweichende Pflicht ab Sommer 2023 gilt, werden andere Neuerungen mit Inkrafttreten der neuen LSV gelten. Hierzu gehören etwa eine neue Definition eines öffentlichen Ladepunkts. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. „Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft“, so der Bundesrat.

Quelle: electrive.net – Bundesrat beschließt Ladesäulenverordnung ohne Änderung

Wolfgang Plank

Wolfgang Plank

Wolfgang Plank ist freier Journalist und hat ein Faible für Autos, Politik und Motorsport. Tauscht deshalb den Platz am Schreibtisch gerne mal mit dem Schalensitz im Rallyeauto.

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25 Comments
Martin
Martin
4 Jahre zuvor

Jaja, schon klar. Kartenleser, die z.B. zu zigtausenden in Zigarettenautomaten verbaut werden, sind in Anschaffung und Betrieb irre teuer. Und der werte Kunde möchte lieber noch eine weitere App auf seinem Smartphone installieren und/oder eine weitere Karte seiner Sammlung hinzufügen. Wo kämen wir denn hin, wenn BEV laden so einfach und unkompliziert wäre, wie einen Verbrenner zu tanken?

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David
David
4 Jahre zuvor

Der Staat sollte sich nicht überall einmischen. Diese Rentner-Fallback-Lösungen werden den richtigen Eseln auch nicht helfen. Sie werden es schaffen, auch mit Kreditkarte den Automaten falsch zu bedienen. Und es wird Schimpfe von denen geben, die nicht einmal eine Kreditkarte besitzen. Man schaue sich nur mal die Fahrkartenautomaten im Berliner ÖPNV an. Einfach zu bedienen, aber so richtig simpel kann es ja nicht sein, wenn es viele Tarife gibt. Von daher stehen Menschen mit geringer Auffassungsgabe und/oder geschwundenen Sinnen völlig hilflos vor diesen Maschinen. Sie können also spontan und legal nicht am öffentlichen Personenverkehr teilnehmen. Das scheint ja auch ok. Besser wäre also hier eine Plug&Charge Pflicht für CCS ab 2025.

Zuletzt bearbeitet am 4 Jahre zuvor von David
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Farnsworth
Farnsworth
4 Jahre zuvor

Juhu, die Kreditwirtschaft hat es geschafft auch auch noch eine Scheibe vom Kuchen abzuschneiden. Auf dass Ladeinfrastruktur sich noch weniger lohne und die Strompreise noch mehr steigen!

Alles zum Wohle von einer Hand voll Kunden, die lieber den teureren AdHoc Preis bezahlen, als den Tarif ihrer Ladekarte.

Bei DC Ladesäulen könnte ich das ja noch verstehen. Das sind ja sowieso teure Riesentrümmer, aber bei AC Säulen, die sich schlank in der Stadt verteilen sollen? Da noch eine Tastatur und ein Display dran. Das wird in Großstädten wahrscheinlich lange überleben.

Ich bin mit der bisherigen Praxis vollkommen zufrieden. Das einzige was man noch besser hätte machen können, wäre eine Pflicht wie in den Niederlanden, alle Ladekarten akzeptieren zu müssen.

Farnsworth

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Peter Bigge von Berlin
Peter Bigge von Berlin
4 Jahre zuvor

Weil sich alle so uneinig sind, bin ich für das alte Tankstellenprinzip, welches sich in Deutschland bewährt hat, wo heute noch die meisten mit Bargeld bezahlen.
Die Ladung wird im Ladeshop von einem Ladewart klassisch an der Kasse abkassiert, nebenbei kann noch ein Hotdog oder ein Mars eingepackt werden.
Dann darf auch nicht der Ladewart fehlen, der für einen den Stecker ins Auto steckt und die Scheiben putzt und den Frunk aussaugt.
Schließlich war früher alles besser.
Wozu braucht einer Plug&Charge und Kartenzahlung, diese kostspielige Technik können sich nur die Nachbarländer leisten, wo sehr viele Fossil-Tankstellen gar nicht anders funktionieren.
Persönlich bevorzuge ich Plug&Charge, wofür im übrigen alle modernen BEVs geeignet sind, zumindest gemäß Normung.
Ansonsten hätte ich auch kein Problem mit Karten, egal ob Kredit oder RFID.
Viel schlimmer finde ich generell Ladesäulen, die nicht funktionieren wollen, ein Störungsdienst nicht erreichbar ist, oder die Antwort lautet, Säule wird nächste Woche wieder in Ordnung gebracht.

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Daniel W.
Daniel W.
4 Jahre zuvor

Wenn ein EC-Kartenleser so preiswert ist, dass er sich bei Zigarettenautomaten lohnt, dann könnte man ja beides in die Ladesäulen einbauen, also Plug&Charge und EC-Kartenleser, dann ist vielen geholfen.

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Silverbeard
Silverbeard
4 Jahre zuvor

Ich möchte mit Kamelen zahlen. Bitte auch dafür eine Möglichkeit einrichten…

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Nik
Nik
4 Jahre zuvor

Gilt EC Pflicht auch für die AC Säulen um die Ecke? Falls ja, dann wird’s (noch) teurer die zu (ausfallsicher) zu betreiben.

Und an teuren HPCs ist der Aufwand zwar vertretbar, aber der Mehrwert nahe Null.
Da hat eh jeder Autofahrer seinen Ladestrom Anbieter und Tarif. EC wird da kaum jemand in der Praxis nutzen.

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Matthias Geiger
Matthias Geiger
4 Jahre zuvor

Wieder nicht konsequent. Pflicht ab 2022 wäre angemessen gewesen. Die Festlegung für einen maximalen kWh Preis ist längst überfällig. Die Anbieter kassieren ja auch Subventionen vom Staat.
Die maximalen Gebühren sowohl beim Stromtanken, als auch bei der Abrechnung müssen festgelegt werden. Da gibt es ja jetzt schon Auswüchse siehe 79 Cent/kWh und einmalige Stromtankgebühren. Unglaublich !!!

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