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Lärmschutz-Tempolimit gilt auch für E-Fahrzeuge

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
28. Mai 2019
Lesedauer: 2 Minuten
Sebastian Henßler bySebastian Henßler
28. Mai 2019
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfotonummer: 1015111090

Home Automobilindustrie

Bekanntermaßen sind E-Autos deutlich leiser unterwegs, als vergleichbare Verbrenner. Daher kann man durchaus auf die Idee kommen, dass Verkehrsschilder mit Tempolimit und dem Zusatzzeichen „Lärmschutz“ nicht für diese gelten. Nun haben allerdings zwei Gerichte die Entscheidung getroffen, dass das Lärmschutz-Tempolimit auch für E-Fahrzeuge gilt.

So entschied das OLG Zweibrücken im November 2018 (1 OWi 2 Ss Bs 75/18, 1 OWi 2 SsBs 75/18), dass auch bei einem Elektrofahrzeug „mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahrgeräusche sowie der durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen“ steigen. Des Weiteren sei für den Fahrer die gefahrene Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar.

Konkret bezieht sich das OLG Zweibrücken auf einen Fall, in dem ein E-Auto, die wegen Lärmschutzes zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 74 km/h überschritten hat und dabei geblitzt wurde. Dieser zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Widerspruch ein. Bei der Begründung des Tatvorsatzes habe nicht berücksichtigt werden müssen, dass die antriebsbedingten Fahrgeräusche und Vibrationen bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer seien als bei einem PKW mit Verbrennungsmotor, meinte das OLG Zweibrücken.

Im Dezember 2018 befasste sich daher das Kammergericht Berlin mit dem Fall erneut, setzt allerdings einen anderen Schwerpunkt. Die Wirksamkeit von Verkehrsregelungen müsse klar, einfach und deutlich sein. „Sie von empirischen Erhebungen abhängig zu machen, würde den Normappell schwächen und die Verkehrssicherheit gefährden“, schrieb das Berliner Gericht. Ein wenig lies man auch wieder die Liebe zur Bürokratie durchblicken.

Denn, wenn der Betroffene schneller fahren möchte als andere Verkehrsteilnehmer, müsse er dies dadurch erreichen, dass dem Zusatzzeichen „Lärmschutz“ ein weiteres hinzugefügt wird, das Elektrofahrzeuge vom Verbot ausnimmt. So weit wird es dann wohl allerdings doch nicht kommen.

Quelle: heise.de – Auch Elektroautos müssen sich an Lärmschutz-Tempolimits halten

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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