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Aral startet Kartenzahlung an E-Ladesäulen

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
4. Juli 2022
Lesedauer: 2 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
4. Juli 2022
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): Aral

Home Elektroauto laden

Was in Supermärkten, im Café und beim Bäcker funktioniert, scheitert bislang noch häufig an der E-Auto-Ladesäule: die Kartenzahlung. An Ladestationen wird die Zahlungsart in Deutschland oft noch nicht akzeptiert. Aral hingegen bietet ab sofort auch kontaktlose und direkte Zahlungsmöglichkeiten mit Karte an. Neben Apps, Ladekarte, PayPal, ApplePay und dem Webshop, der per QR-Code erreichbar ist, steht so nun auch die direkte Kartenzahlung zur Verfügung – sei es per Debit- oder Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch.

„Die direkten Zahlungsoptionen bieten E-Autofahrenden mehr Flexibilität und einen leichteren Zugang zu unserem schnell wachsenden Ladenetz – ganz ohne App und Ladekarte. So machen wir Laden noch einfacher und erhöhen langfristig die Kundenzufriedenheit“, sagt Alexander Junge, Vorstandsmitglied von Aral und verantwortlich für den Geschäftsbereich Elektromobilität.

Aral führt die neue Zahlungsoption rund ein Jahr früher ein als von der neuen Ladesäulenverordnung vorgeschrieben. Diese hat die Integration von Kartenzahlungen an E-Ladesäulen erst ab Juli 2023 vorgesehen. „Unser Ziel ist es, den Hochlauf der E-Mobilität zu beschleunigen und den Umstieg auf ein Elektroauto nachhaltig attraktiv zu machen“, so Junge weiter. Eine schnelle, einfache und praktische Ladeinfrastruktur spiele hier eine entscheidende Rolle – inklusive moderner digitaler Zahlungsmethoden. „Diese komplettieren wir jetzt durch etablierte und vertraute Bezahlsysteme“, erklärt der Manager.

Der Bezahlvorgang ist denkbar einfach: Das Laden kann mit der Bankkarte, dem Smartphone oder der Smartwatch gestartet und bezahlt werden – ganz ohne Registrierung, Mitgliedschaft oder Angabe von persönlichen Daten. Um die Einführung der neuen Bezahlmöglichkeit zu feiern, gewährt Aral pulse ab sofort allen E-Autofahrenden gemeinsam mit Visa bis zum 11. September 2022 zehn Prozent Cashback auf ihre Ladevorgänge. Voraussetzung hierfür ist eine Mindestladung von zehn Euro, die Verwendung einer Visa Debit- oder Kreditkarte sowie die Registrierung auf aralpulsesummercashback.de.

Quelle: Aral – Pressemitteilung vom 29.06.2022

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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9 Comments
Musicman
Musicman
4 Jahre zuvor

Tolle Sache, bei dem Preis kann man vermutlich auch in Kürze mit Gold bezahlen. Der Aufwand lohnt sich natürlich wenn ich das Doppelte verlange.

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Musicman
Musicman
4 Jahre zuvor

Mich würde ehrlich interessieren warum jemand den Daumen runter drückt. Ist euch der Preis bei Aral nicht zu hoch? Die kWh kostet mit Kreditkarte 69 ct. Mal ehrlich mit der EnBW Karte oder App zahlt ihr an der gleichen Säule 46-55 ct, je nach Tarifmodell. Warum sollte ich mit Kreditkarte zahlen wenn es so viel mehr kostet? Muss ich Benzin oder Diesel auch teurer bezahlen wenn ich mit Kreditkarte zahle? Mal ehrlich, habe ich einen Denkfehler oder ihr?

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Alo
Alo
4 Jahre zuvor

Was soll da besser oder einfacher sein? Warum muß ich einen Kreditkarten Vertrag abschließen? Warum keine Zahlung mit EC-Karte? Nicht konsequent zu Ende gedacht…

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Antworten anzeigen (1)
Niko
Niko
4 Jahre zuvor

Diese EC Kartenzahlung ist gut gemeint, bringt aber so gut wie niemand etwas, außer vielleicht ausländischen Gästen ohne Ladekarte.

Ansonsten hat jeder eAutofahrer ohnehin einen speziellen Ladetarif und in Zukunft kommt noch Plug&Charge dazu.

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Herwig
Herwig
4 Jahre zuvor

Ich verstehe nicht, was es hier groß zu feiern gibt!
Es war eigentlich eine absolute Schweinerei, dass man bisher als „Laufkundschaft“ (ohne Ladekarte des Betreibers) nicht laden konnte.
An der Tankstelle gibt’s das ja auch nicht, dass nur registrierte „Mitglieder“ tanken „dürfen“!

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