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Audi gewinnt Markenstreit gegen Nio

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
24. Januar 2023
Lesedauer: 2 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
24. Januar 2023
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): NIO

Home Audi Elektroautos

Das Landgericht München I hat im Markenstreit zwischen den Autoherstellern Audi und Nio zugunsten den Ingolstädtern entschieden und Nio die angegriffene Werbung untersagt. Der chinesische Hersteller bewirbt auf seiner Internetseite unter anderem die zwei Modelle mit der Bezeichnung „ES 6“ bzw. „ES 8“ und plant, diese in Deutschland auf den Markt zu bringen.

Hiergegen wandte sich Audi in seiner Klage auf Unterlassung, Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und Feststellung des Schadenersatzes mit dem Argument, dass bezüglich der für ihn eingetragenen Marken „S 6“ und „S 8“ Verwechslungsgefahr bestehe. Das Landgericht München bejahte im Ergebnis eine Verwechslungsgefahr der beiden Modelle und begründete dies durch gedankliches Inverbindungbringen.

Das Gericht ging davon aus, dass der in der Werbung zu sehende Firmenname für die Bewertung der Verwechselungsgefahr rechtlich außer Betracht zu bleiben habe, da es sich bei der angegriffenen Bezeichnung erkennbar um einen Kfz-Typenbezeichnung handele und es im Automobilbereich die Gepflogenheit gebe, Typenbezeichnungen als eigenständige Marken im Sinne von Zweitmarken anzusehen. Es gelte dann der Grundsatz, dass Marken als Ganzes zu vergleichen seien.

Im Weiteren führte das Gericht zur Begründung aus:

Zwar weiche die angegriffene Gestaltung des beklagten Unternehmens durch den zusätzlichen Buchstaben „E“ im Zeichen von Nio schriftbildlich und klanglich merkbar von der Audi-Marke „S 6“ und „S 8“ ab. Der zusätzliche Buchstabe „E“ sichere jedoch vorliegend keine hinreichende Unterscheidungskraft. Beide Marken würden zumindest in klanglicher Hinsicht gedanklich in Verbindung gebracht, was unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Klagemarke und bestehenden Warenidentität zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr führe.

Der Buchstabe „E“ in Verbindung mit einem Produkt sei nämlich aktuell als Abkürzung für „Elektro“/ „elektronisch“ quasi allgegenwärtig. Der Buchstabengebrauch betreffe sämtliche Lebensbereiche (z.B. als E-Akte auch das Gericht), insbesondere aber auch den Automobilbereich. Die Bedeutung bzw. der Ausbau E-Mobilität sei ein wichtiges Gesellschaftsthema. Dementsprechend werde ein Kraftfahrzeug, das über einen Elektromotor verfüge, nicht nur als Elektroauto, sondern auch sehr häufig kurz als „E-Auto“ bezeichnet.

Die Kammer führte aus, es sei deshalb zu erwarten, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise das „E“ in dem angegriffenen Zeichen und damit den einzigen Unterschied zwischen den beiden Zeichen auch hier als in diesem Sinne beschreibend verstehe und darin lediglich einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sehe. Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher annehmen, der „ES 6“ sei der „S 6“ von Audi in der Elektroversion, die beiden Fahrzeuge seien vom selben Hersteller. Es gebe damit eine über die reine Assoziation hinausgehende Gefahr einer Verwechslung durch Inverbindungbringen.

Audi hatte bereits im Oktober 2021 auf Unterlassung der Werbung, Auskunft und Schadenersatz geklagt. Nio darf nun nicht mehr für die Modelle ES6 und ES8 werben. Das Urteil allerdings ist noch nicht rechtskräftig und es könnte sein, dass der Rechtsstreit fortgesetzt wird. Ein Sprecher von Nio hatte der Süddeutschen Zeitung zufolge bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, man werde bei einer Niederlage in erster Instanz wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen.

Quelle: Landgericht München – Pressemitteilung vom 20.01.2023 / Süddeutsche Zeitung – Verwechslungsgefahr: Chinesischer Autobauer unterliegt Audi

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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16 Comments
Tom62
Tom62
3 Jahre zuvor

Darth Vader-Maske gegen Schlangenkopf- Optik.. hoffentlich kein Pyrrus Sieg…

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Ben
Ben
3 Jahre zuvor

Die BEV von Audi werden e-tron genannt…ist ja logisch das man da S6 e-tron mit ES6 verwechselt, geht mir bei VW und BMW auch so, da ist nen W drin und es spricht sich ähnlich, man denk BMW ist ne Untermake von VW, hoffentlich verklagt VW endlich BMW die Unterscheidung ist zu marginal und es besteht Verwechslungsgefahr -_-
Und gilt dies nicht auch nur für Europa ?

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E Polestar 2
E Polestar 2
3 Jahre zuvor

Hallo E Mobilitätsmitstreiter, hat AUDI nichts anderes zu tun als vor Gerichte zu ziehen? Man sollte sich eher darum kümmern, E Autos zu bauen die sich die Bevölkerung auch leisten kann…. Wer ist so blöd solche Namensbezeichnungen zu verwechseln. Man stellt hier den Kunde schlicht und einfach für dumm hin, was soll das ❓ Dumm sind die, die überhaupt so eine Klage zulassen.
Viele Grüße
NG

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Groß
Groß
3 Jahre zuvor

Was soll der ******** [Edit: Bitte auf die Wortwahl achten, danke! Michael] hier mit dieser Meldung?
Damit will Audi und die ganze deutsche Automobilindustrie nur von ihrer unföhigkeit ablenken.
Nio hat berteis im Vorfekld nachgegeben und seine Autos umbenannt.
Warum versucht jetzt Audi hier „nachzuschieben“.?
Das ist von Audi die riene Verzeifelung, da Audi den Anschluss an die akuelle technik verloerne hat und damit wieder ins gespräch kommen will.

Audi wird untergehen wen sie so weiter machen.

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Joerg
Joerg
3 Jahre zuvor

Echt nur peinlich von Audi. Aber interessant, daß die Angst haben man könnte deren Autos mit Nio verwechseln. ;-)

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panib
panib
3 Jahre zuvor

Ich verliere zunehmend jede Achtung vor unseren Richtern. Ich denke hier etwa ans bloße ‚Über’s Köpchenstreichen‘ von kriminellen Testosteronbolzen, die Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte angreifen oder Festkleber, die in der Sache Recht haben, sich bei ihren Aktionen aber klar gegen geltendes Recht wenden (Nötigung ja wohl in fast allen Fällen).
Geht es wirklich noch schwachsinniger als die lächerliche Klage von Audi überhaupt zuzulassen, geschweige denn, Audi Recht zu geben? Dass man Nio und E!!S6 assoziativ mit Audi verknüpfen könnte, ist haarsträubend dämlich und unterstellt außerdem, dass Autointeressierte ähnlich cerebral retardierte Dummköpfe sind, wie die Richter. Die Autos ‚heißen‘ ja wohl, auch ausgesprochen, E S 6 und E S 8 und nicht S6 bzw. S8.

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Nick8888
Nick8888
3 Jahre zuvor

Hä, kann die Begründung nicht nachvollziehen

wie soll man eine Audi A6 eTron mit einem Nio ES6 verwechseln ?

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Hiker
Hiker
3 Jahre zuvor

Tja und was wäre mit den Bezeichnungen BMW i3, VW ID.3 und Tesla Model 3? Da gibts dann keine Ähnlichkeit? Ganz klar der Versuch uns Kunden zu verwirren? Denken die wir sind so bescheuert? Die würden die Kohle besser dafür verwenden bessere und erschwinglichere Elektroautos zu bauen.

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