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Neuer Vorschlag zur europäischen Kennzeichnung von Elektroautos

JürgenbyJürgen
9. Mai 2019
Lesedauer: 2 Minuten
JürgenbyJürgen
9. Mai 2019
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): E-Auto Kennzeichen, wie es jetzt aussieht und wie es der Vorschlag vorsieht, Bild: BV Solare Mobilität e.V.

Home Automobilindustrie

Gemäß dem neuen Elektromobilitätsgesetz, das im September verabschiedet wurde, erhalten besonders gekennzeichnete Fahrzeuge bestimmte Sonderrechte. Einige Vorschläge zur Kennzeichnung von Elektroautos gibt es bereits, jetzt kommt ein weiterer Vorschlag hinzu.

Im neuen Gesetz zur Elektromobilität heißt es in § 4 Kennzeichnung: (1) Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind. Zu dieser Kennzeichnung gibt es eine Reihe von Vorschlägen, z.B. das E im Nummernschild von Elektroautos, ähnlich wie das H für „ Historische Fahrzeuge “, oder verschiedene Plaketten ähnlich den farbigen Umweltplaketten. So wurden blaue oder auch weiße Plaketten vorgeschlagen. Von der Redaktion der Zeitschrift „EMobile plus solar“ kommt aktuell ein Entwurf und Vorschlag, der ohne zusätzliche Plaketten auskommt, sondern in normale Autokennzeichen integriert werden kann. Einer der Hauptvorteile: Die Kennzeichnung könnte so europaweit einheitlich werden.

Kennzeichnung im linken EU-Streifen

Die neue Kennzeichnung wird in den linken EU-Streifen integriert. In dem Vorschlag heißt es dazu: „Alle neueren KFZ-Kennzeichen beinhalten europaweit links einen blauen Streifen. Oben ist der Sternenkreis als EU-Logo zu sehen, darunter stehen ein oder zwei Buchstaben für die Länderkennzeichnung. Wäre an dieser Stelle auch Platz für einen weiteren Buchstaben oder eine weitere Buchstabenreihe?

vorschlag-kennzeichnung-e-autos
E-Auto Kennzeichen, wie es jetzt aussieht und wie es der Vorschlag vorsieht, Bild: BV Solare Mobilität e.V.

Kein Problem: Das EU Logo rutscht so weit wie möglich nach oben. Darunter kommt – wie bisher – das Landeskennzeichen bestehend aus ein oder zwei Buchstaben. Darunter kommt dann die Antriebsart bzw. die Kraftstoffart, codiert durch ein oder zwei Buchstaben. Links im Beispielbild das E für Elektrofahrzeug.

Vorteile:

  • Keine Größenänderung des Kennzeichens, nur eine Ergänzungim linken blauen EU-Streifen
  • Europaweite einheitlicheKennzeichnung wäre möglich
  • Nachrüstung bestehender Kennzeichen durch einen Aufkleber
  • Einfache und preiswerte Lösung, einfache Gesetzesänderung
  • Von vorne als auch hinten ablesbar, auch per Kamera

Weitere Möglichkeiten

Wenn gewünscht, können in der untersten Zeile auch zwei oder drei Buchstaben stehen, der Platz ist ausreichend. Damit können auch andere Antriebsarten oder Energiearten gekennzeichnet werden, hier einige fast beliebig zu erweiternde Beispiele:

  • EH für Elektrisch-Hybrid, z.B. Plug-in Hybridfahrzeuge
  • HE für Hybridfahrzeuge ohne Plug-in Möglichkeit
  • EP für Elektrisch-Benzin Hybridantriebe
  • ED für Elektrisch-Diesel Hybridantriebe
  • D für Diesel
  • P für Petrol (amerikan.: Gas, Deutsch: Benzin)
  • LPG für Liquid Propan Gas, also Flaschengas
Wie alle Änderung der Vorschriften und Gesetze ist es ein langwieriger Prozess mit viel Abstimmungsbedarf. Dies gilt schon für Deutschland, aber noch mehr für Europa.

Der Vorschlag ist in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „EMobile plus solar“ veröffentlicht. Die Zeitschrift wird vom Bundesverband Solare Mobilität in Halle B3, Stand 136 auf der eCarTec präsentiert.

Quelle: „EMobile plus solar“, Nr. 94

Jürgen

Jürgen

Jürgen gründete 2011 den Blog Elektroauto-news.net und veröffentlichte als einer der ersten Elektroauto-Blogs in Deutschland Nachrichten und Hintergrbundberichten zu E-Fahrzeugen und Hybridautos.

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