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Bundesregierung weitet steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
31. Juli 2019
Lesedauer: 2 Minuten
Sebastian Henßler bySebastian Henßler
31. Juli 2019
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfotonummer: 1146012125

Home Automobilindustrie

Heute Vormittag noch angekündigt gibt es nun die Gewissheit, die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität auf den Weg bringt. Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus.

Regelungen verlängert/beschlossen für Lieferfahrzeuge, Dienstwagen sowie Ladestationen in Unternehmen

Folgende Regelungen sind von der Bundesregierung vorgesehen, um alternative Antriebe nach vorne zu bringen. Wie angekündigt wird es für rein elektrische Lieferfahrzeuge die Möglichkeit geben eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung durchzuführen – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.

Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung aber läuft Ende 2021 aus. Die sogenannte Dienstwagenregelung wurde nun bis Ende 2030 verlängert.

Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert.

Diensträder, Bus und Bahn gewinnen ebenfalls an Attraktivität

Die kostenfreie Überlassung eines Dienstfahrrades auch für private Zwecke ist für den Beschäftigten seit 2019 steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert.

Interessanter ist die Tatsache, dass öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen attraktiver werden. Hierzu plante Scholz steuerliche Verbesserungen beim Job-Ticket. Zu Jahresbeginn wurden Jobtickets steuerfrei gestellt – allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Durch die neue Möglichkeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, die Akzeptanz von Job-Tickets zu erhöhen.

Durchaus ein guter Ansatz, denn ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts im ÖPNV ist die Elektromobilität. Hierzu können wir unseren Artikel “Klimaschutz für Städte – so kann es funktionieren” empfehlen.

Darüber hinaus erfolgen neben weiteren begünstigenden Maßnahmen zwingend notwendige Rechtsänderungen im Steuerrecht, darunter Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung.

Quelle: Bundesregierung.de – Pressemitteilung vom 31. Juli 2019

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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2 Comments
Karl Koch
Karl Koch
7 Jahre zuvor

Eine typische CDU Regelung. Die Bevorteilung für Dienstwageninhaber, also einen geringen Teil der Arbeitnehmer, bleibt bestehen. Das ist ok.
Aber:
Der „normale“ Arbeitnehmer, der täglich eine erhebliche Strecke mit dem Auto pendeln muss, weil die ÖPNV Infrastruktur schlicht nicht vorhanden ist, bekommt keine neuerlichen Anreize ein EV zu kaufen. Es bleibt bei den bescheidenen 4.000€ Neuwagen“prämie“. Ein gebrauchtes Fahrzeug erhält keinerlei Vorteile. Der jährliche Entfall der Kfz Steuer ist ein Tropfen auf den heißen Stein und wohl eher als Witz zu verstehen.
Also fahre ich weiter meinen knapp 20 Jahre alten Verbrenner weiter, bis er auseinander fällt. Kein Wertverlust, Reparaturen und Wartungen kann ich kostengünstig selbst durchführen und es gibt ja noch die Entfernungspauschale.

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