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Autohandel: Umweltbonus muss klar ausgewiesen werden

Sebastian Henßler bySebastian Henßler
1. Dezember 2022
Lesedauer: 2 Minuten
Sebastian Henßler bySebastian Henßler
1. Dezember 2022
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / 680749582

Home Elektroauto News 2022

Das ein oder andere schwarze Schaf scheint es im Autohandel zu geben. Aktuell steht die Neuausrichtung des Umweltbonus / Kaufprämie für E-Autos an. Doch bereits im Vorfeld wurden Rufe laut, dass dieser nicht immer klar ersichtlich ausgewiesen wird. Teils schon in Abzug vom Kaufpreis gebracht wurde. Ohne, dass dies direkt ersichtlich war. Nun hat das Landgericht Leipzig ein Urteil gefällt.

Demnach müssen Autohändler, die für ein Elektroauto werben, in ihren Anzeigen den vollen Preis angeben und dürfen nicht den Umweltbonus bereits abziehen. So das aktuelle Urteil des Landgericht Leipzig (Urteil vom 4.11.2022, Az. 05 O 555/22, nicht rechtskräftig). Anlass für diesen Entscheid war die Tatsache, dass eine Autohändlerin bei der Plattform Mobile.de ein Elektroauto beworben hatte. Bei ihrer Preisangabe wurde von ihr bereits der Umweltbonus in Höhe von 6.000 Euro einberechnet. Wodurch das Fahrzeug mit 22.789 Euro beworben wurde. Tatsächlich musste der Käufer jedoch 28.789 Euro bezahlen und den Umweltbonus im Nachgang beantragen.

Analog der klagenden Wettbewerbszentrale sah auch das Gericht einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (§ 3a UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVI) und eine irreführende Preisgestaltung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 UWG aF). Somit steht fest, dass das Autohaus rechtzeitig informieren muss, dass in dem angegebenen Preis bereits der Umweltbonus eingerechnet wurde. Stellt die Händlerin dies ihrem Kunden gegenüber erst auf Nachfrage richtig, ist dies zu spät. Dies wird natürlich für weitere entsprechende schwarze Schafe am Markt ebenfalls gelten.

„Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es immer wieder schwarze Schafe unter den Automobilhändlern gibt, die sich unlautere Vorteile – hier vor allem im Ranking auf den Plattformen – vor ihren fair agierenden Mitbewerbern verschaffen“, sagte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Des Weiteren führt er zu recht aus, dass es für Kunden bitter sei, wenn diese im Nachhinein auf den Kosten sitzen bleiben, weil sie – aus welchen Gründen auch immer – die Umweltprämie nicht erhalten.

Quelle: Automobilwoche – Vorsicht bei Preiswerbung mit Umweltprämie

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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2 Comments
Christoph
Christoph
3 Jahre zuvor

Geht es nur um den umweltbonus oder auch den Hersteller Anteil? Das hatte mich damals nämlich bei meiner Recherche auch wahnsinnig gemacht. Mal war da drin, bei anderen Herstellern nicht…

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MMM
MMM
3 Jahre zuvor

Das war wirklich mal Zeit.
Ein echter Preisvergleich war stellenweise nicht mehr möglich.
Ich werde das mal beobachten, es es wirklich auch alle machen.

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