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Bundesregierung bringt Gesetz für mehr Ladepunkte in Neubauten auf den Weg

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
6. März 2020
Lesedauer: 3 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
6. März 2020
Lesedauer: 3 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1089582899

Home Elektroauto News 2020

Bis 2030 sollen mindestens sieben Millionen Elektroautos zugelassen sein, so der Wunsch der deutschen Bundesregierung. Um dieses Ziel des Klimaschutzprogramms zu erreichen, bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Ladestationen. Die Bundesregierung hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt: Das Kabinett hat den vom Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) beschlossen. Es setzt Europäische Vorgaben um.

„Wir verbessern mit dem heutigen Kabinettbeschluss den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Gebäuden. Denn wir brauchen mehr Ladepunkte, damit sich mehr Bürgerinnen und Bürger für E-Autos entscheiden und diese flächendeckend einsetzen. Das Gesetz ist damit ein weiterer wichtiger Schritt, um den Hochlauf der Elektromobilität voranzubringen.“ — Peter Altmaier, Bundesmister für Wirtschaft und Energie

Das Gesetz hat neue Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen im Blick. Er schafft die Voraussetzungen dafür, das Laden von Elektroautos zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern. Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ist eine 1:1 Umsetzung der EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht. Es sieht Ausnahmen für Gebäude vor, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Ausnahmen gelten auch für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Elektrofahrzeuge können einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten. Fehlt Ladeinfrastruktur, hemmt dies den Einsatz von Elektrofahrzeugen. Deshalb ist das GEIG ein wirksames Mittel, um die Nutzung von Elektroautos in naher Zukunft zu fördern. Neben dem GEIG gibt es zusätzlich Förderprogramme zum Ausbau der Elektromobilität, zum Beispiel die erst jüngst erhöhte Kaufprämie (Umweltbonus), das gemeinsame Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“ des BMWi und BMU, die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im BMVI, oder die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI. Im Masterplan Ladeinfrastruktur hat sich die Bundesregierung zudem verpflichtet, öffentliche Förderung für Ladepunkte zur Verfügung zu stellen.

„An Ambitionslosigkeit kaum zu überbieten“ – Keine Bewegung bei Bestandsgebäuden

Dem verkehrspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Stephan Kühn, geht die neue Initiative nicht weit genug: „Wir brauchen dringend mehr Ladestationen für E-Autos an den Parkplätzen von Gebäuden“, so der Politiker. Der Entwurf der Bundesregierung sei aber „an Ambitionslosigkeit kaum zu überbieten. Statt ausreichender Quoten setzt er lediglich die schwachen Mindestvorgaben der EU-Richtlinie um.“ Das werde die Elektromobilität in Deutschland langfristig ausbremsen und es liege nun am Parlament, den Gesetzentwurf zu retten.

Bei den Lademöglichkeiten in Bestandsgebäuden gebe es derweil „überhaupt keine Bewegung mehr“, kritisiert der Grüne. Seit dem Referentenentwurf zum Miet- und Wohneigentumsrecht herrsche Stille in der Bundesregierung. „Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern brauchen endlich einen Rechtsanspruch, um Ladepunkte zu installieren“. Dass jeder Vermieter und Miteigentümer ein Veto gegen Lademöglichkeiten einlegen kann, bremse die Elektromobilität erheblich aus. „Weil künftig ein Großteil der Ladevorgänge auf privaten Grundstücken stattfinden wird, können wir uns keinen Rechtsrahmen leisten, der solche Blockademöglichkeiten vorsieht“.

Quelle: Bundesregierung — Pressemitteilung vom 04.03.2020 // Stephan Kühn — „Mehr Ladepunkte für Elektroautos in neuen Gebäuden“

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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2 Comments
Thomas Freier
Thomas Freier
6 Jahre zuvor

Das ist richtig, ich bezahle als Mieter einer Neubauwohnung kräftig Miete für einen Stellplatz vorm Haus. Ohne das am Parkplatz irgendetwas gemacht wird geschweige die Möglichkeit mein E-Auto laden zu können.

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Gertraud Baxmann
Gertraud Baxmann
6 Jahre zuvor

Wir sind 4 Eigentümer in einem 4-Familienhaus das sich zur Zeit im Rohbau befindet. Wir sind uns einig und möchten gerne für die Zukunft mit Ladestationen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Der Stromanbieter ist auch bereit, eine höhere KW-Leistung bereit zu stellen.
Der Bauleiter und die Baufirma, stellen sich jedoch quer und wollen nicht, dass wir diese Vorinstallation für die Zukunft vornehmen. Kann man sich auf ein Gesetz (auch für so kleine Einheiten) berufen?
Eine genaue Einschätzung wie wir dagegen dagegen vorgehen können, wäre wir für uns sehr zielführend.
Mit freundlichen Grüßen

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