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Grundlage für CO2-Preis vom Bundestag abgesegnet

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
11. Oktober 2020
Lesedauer: 3 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
11. Oktober 2020
Lesedauer: 3 Minuten

© Abbildung(en): pixelklex / Shutterstock.com

Home Elektroauto News 2020

Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr einführen. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Die Bundesregierung hat nach der Einigung mit den Ländern bereits im Mai einen höheren Einstiegspreis beschlossen. Dem hat nun der Bundestag zugestimmt.

Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Der vom Kabinett im Oktober 2019 beschlossene und nun vom Bundestag abgesegnete Gesetzentwurf legt dar, wie das nationale Emissionshandelssystem (EHS) ausgestaltet werden soll. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

Anreize für den Klimaschutz

Für Gebäudewärme und Verkehr fehlt bisher ein wirksames Preissignal, das die CO2-Intensität durch den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen abbildet. Denn das europäische EHS gilt nicht für diese beiden Sektoren. Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer machen. Damit wird die Nutzung klimaschonender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie lohnender.

Bund und Länder einigten sich im Vermittlungsausschuss darauf, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro pro Tonne festzulegen. Das entspricht brutto 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Danach steigt der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Die Bundesregierung hat am 20. Mai 2020 die entsprechende Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Der Bundestag hat am 8. Oktober 2020 zugestimmt. Die Bundesregierung setzt auf einen moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern.

Nach der Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage.

Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern

Durch Fördermaßnahmen und parallele Entlastungen – etwa der Umweltbonus für den Kauf eines Elektroautos oder die Förderung privater Ladeinfrastruktur – soll es in Deutschland insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung kommen, da alle Einnahmen den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben werden. Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der EEG-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Außerdem wird die steuerliche Entfernungspauschale angehoben und eine Mobilitätsprämie gewährt sowie Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gefördert – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude.

„Die Beschlüsse zeigen: Es ist möglich, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammenzubringen. Der höhere CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel werden in voller Höhe für die Entlastung von Haushalten und Unternehmen über die Stromrechnung verwendet. Darüber hinaus werden Fernpendler für eine Übergangszeit zusätzlich vor höheren Ausgaben geschützt. Beide Maßnahmen folgen einem klaren Prinzip: Die klimafreundliche Wahl soll auch die richtige Entscheidung für den Geldbeutel sein. Dann werden sich künftig mehr Menschen beim nächsten Autokauf oder beim nächsten Heizungstausch für die klimafreundliche Variante entscheiden.“ – Svenja Schulze, Bundesumweltministerin

Quelle: Bundestag.de – Pressemitteilung vom 08.10.2020 // BMWi – Pressemitteilung vom 20.05.2020

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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6 Comments
PeHa1
PeHa1
5 Jahre zuvor

Die CO2 Bepreisung finde ich sehr gut. D zeigt vor, dass das geht. In Ö ist davon weit und breit nichts zu Hören obwohl Wissenschaftler fordern in 10 Jahren müsste der Preis je Tonne 100€ betragen.

Nur die Entlastung der Bevölkerung mit der eingenommen CO2 Steuer finde ich so nicht okay. Es werden wieder einmal die Vielverbraucher entlastet, nicht die sozial schwachen Gruppen. Werden Lebensmittel auf Grund der CO2 Steuer teurer, nutzt es einem Mindestpensionisten wenig, wenn er für den Strom weniger bezahlen muss oder die Pendlerpauschale erhöht wird.

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Alexandra
Alexandra
5 Jahre zuvor

Komplettes Schwachsinn. Wer kann man neue Heizung oder Elektroauto sich leisten? Und elektroauto wirklich umweltfreundlich?
Hier in Deutschland ja aber für Elektro Batterien zu produzieren würden andere Länder kaputt gemacht. Umweltfreundlich heißt alle hausfrauen sollen keine dicke Autos fahren und ihre Kinder zur Schule bringen mit dem Auto. Man muss erstmal öffentliche Verkehrsmittel ausbauen und dann über umweltfreundlichkeit reden und irgendwelche Steuern einsetzen. Es wird wieder nur kleine Mann bestraft.

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Daniel W.
Daniel W.
5 Jahre zuvor

Die Heizölpreise waren dieses Jahr im Sommer sehr niedrig, so dass die 8 Cent Aufpreis pro Liter (8 Euro / 100 Liter) kleiner sind als die Preisschwankungen 2020.

Wenn das Heizöl durch die CO2-Abgabe teuerer wird, dann dürften sich Alternativen mehr lohnen und der Absatz von Heizöl sinken. Dies müsste zu Preissenkungen führen, was unterm Strich für den Kunden zu einem kleineren Mehrpreis führt und da die Klimaerwärmung weiter geht, wird auch weniger Heizöl benötigt.

Im Gegensatz zur EEG-Abgabe, dürfte es bei der CO2-Abgabe aber keine Ausnahmen für Vielverbraucher geben, sonst wären die Bürger wieder der Dummen und die Politik würde sich wieder zu Handlangern der Reichen machen, wie dies zurzeit üblich ist.

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Bernd
Bernd
5 Jahre zuvor

Ich finde das aus mehreren Gründen für nicht gut umgesetzt. 1. Ist der Preis viel zu gering um am Markt wirklich etwas zu bewirken. Die Marktschwsnkungen sind schon größer. 2. Vermisse ich doch arg die Kohle bei den Brennstoffen. 3. Ist der Bereich der Stromerzeugung ausgenommen. Besonders hier wäre es angebracht, um die Erneuerbaren zu fördern. 4. Die Rückerstattung an die Bürger. Politisch vielleicht erforderlich, besser wäre es aber das Geld zielgerichtet z. B. In energetische Sanierung, neue Heizungen oder Erneuerbare Energie zu investiert.

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Egon Meier
Egon Meier
5 Jahre zuvor

die Preise für heizöl (und gas) werden in den nächsten jahren noch weiter unte bleiben, da immer mehr alternative Energien den Bedarf an fossilen Energien decken und die diversen Öl-Förderländer sich an die fetten einnahmen gewöhnt haben und produzieren auf Deibel komm raus.
Menge hoch – Nachfrage sinkt – Preis niedrig

Dann kann der c02-preis ruhig etwas höher sein

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Fritz Berger
Fritz Berger
5 Jahre zuvor

Bin Mal gespannt, ob wir wirklich die Erhöhung wieder über den Strompreis zurück erhalten werden. Bis jetzt, haben wir in den letzten 5 Jahren immer weniger Strom gebraucht, jedoch war es immer teurer, am Jahresende. Irgendwie nicht zu glauben

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