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Hohe Nachfrage führt zu hoher Ablehnungsquote bei Förderung von Ladeinfrastruktur

Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
28. Februar 2020
Lesedauer: 2 Minuten
Michael NeißendorferbyMichael Neißendorfer
28. Februar 2020
Lesedauer: 2 Minuten

© Abbildung(en): shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 793237669

Home Elektroauto News 2020

Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. 200 Millionen Euro für die Schnelllade-Infrastruktur und 100 Millionen Euro für die Normallade-Infrastruktur. So soll die Installation von mindestens 15.000 Ladepunkten finanziell unterstützt werden. Im Schnitt wurden bisher nur knapp 60 Prozent der Anträge bewilligt – vor allem wegen der hohen Nachfrage.

Die Bewilligungsquote für beantragte Fördermittel entsprechend der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ des BMVI hat nach Regierungsangaben bei 67 Prozent im ersten Förderaufruf, bei 54 Prozent im zweiten Förderaufruf und bei 55 Prozent im dritten Förderaufruf gelegen, wobei hier noch elf Anträge in Bearbeitung sind. Für den vierten Förderaufruf liegen noch keine Daten vor. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17109) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der größte Teil der abgelehnten Anträge sei aufgrund von Überschreitung des Kontingents abgelehnt worden, heißt es weiter. Oder anders ausgedrückt: Es gab schlicht und einfach zu viele Förderanträge, um alle Interessenten befriedigen zu können.

Mit den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen wurden der Antwort zufolge bereits gut 7400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten Ladepunkten stehe der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019), heißt es. Als häufigste Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur führt die Bundesregierung Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur, lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses sowie „je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden vor Ort“ an.

In bislang neun Fällen mussten Fördergelder in Höhe von insgesamt allerdings nur gut 9000 Euro zurückgefordert werden — meistens, da Auflagen nicht wie gefordert beachtet wurden. Die Bundesregierung hat die Fördervoraussetzungen auf Grund der Erfahrungen der vorherigen Förderperioden regelmäßig angepasst. Ab dem zweiten Förderaufruf bestand an die geförderte Ladeinfrastruktur die Anforderung der geringsten Kosten pro Kilowatt. In den darauf folgenden Förderaufrufen fand zusätzlich die Regionalisierungskomponente Anwendung: Die regionale Verteilung der Ladepunkte und damit der Fördermittel wurde mittels eines Standort-Tools ermittelt. Durch die unterschiedlichen Fördersätze in unterschiedlichen Bedarfsgebieten werde zudem im 3. und 4. Förderaufruf ein stärkerer Steuerungseffekt erzielt.

Quellen: Deutscher Bundestag — Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur, Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort 21.02.2020 // Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Jörg Cezanne, Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/16691 (PDF)

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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