Es klingt einfach: wenn der Mieter einer Batterie in einem Elektroauto nicht zahlt, wird per Fernzugriff die Batterie abgeschaltet. Die AGBs der Bank des französischen Autoherstellers Renault hatte genau so eine Regelung vorgesehen. Kunden würden 14 Tage im Voraus – oft gemeinsam mit der Kündigung – darüber informiert, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit gesperrt wird. Zumindest in Deutschland ist das nach einer ersten Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber nicht rechtmäßig.
Die Renault-Bank verglich das Vorgehen mit dem Abschalten einer Münzwaschmaschine oder der Sperrung eines gestohlenen Handys. Durch das Sperren der Wiederauflademöglichkeit würde verhindert werden, dass der Wert der Batterie durch weitere Ladevorgänge vermindert wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen ortete in den AGBs der Renault-Bank eine unangemessene Benachteiligung der Mieter und hatte dagegen geklagt.
Die erstinstanzlichen Gerichte in Düsseldorf haben darauffolgend die Nutzung der entsprechenden AGB-Klauseln untersagt. Dagegen war die Bank wiederum vorgegangen. Der BGH bestätigt die Einschätzung des Düsseldorfer Gerichts nun in einem aktuellen Urteil: mit der Abschaltung würde das gesamte Fahrzeug unbrauchbar und der Mieter habe keine Möglichkeit, die Batterie durch ein anderes Fabrikat auszutauschen. Zudem liege die Beweislast alleine beim Kunden, was unangemessen sei. Die Richter wollen ihr Urteil am 26. Oktober verkünden, es wird unter der Aktenzahl XII ZR 89/21 geführt.
Das Problem ist allerdings nicht sonderlich evident – aktuell werden laut ADAC keine neuen E-Autos mit Batteriemiete angeboten. Renault war lange Zeit der einzige Anbieter und hatte dieses Modell Ende 2020 abgeschafft. Als Grund hatte man den hohen bürokratischen Aufwand angegeben. Für die Akkumiete musste der Käufer, der sein Auto von Renault Deutschland bekommt, einen Extravertrag mit der Renault Bank abschließen.
Mit dem Markteintritt chinesischer und vietnamesischer Hersteller in Deutschland könnte die Batteriemiete allerdings zurückkehren – bei NIO und Aiways beispielsweise mit deren Batteriewechselkonzept. Wie oft es in der Vergangenheit tatsächlich zu Fernabschaltungen gekommen ist, konnte der ADAC allerdings nicht beantworten.
Quelle: heise online – Elektroauto: BGH sieht Abschaltmöglichkeit für gemietete Autobatterien kritisch
Dass Abschaltungen nicht ok sind, hat Tesla auch schon vor Gericht erfahren müssen. So sind sie eben.
Versuchen kann man es ja mal…
Ist bestimmt geil wenn man im Urlaub auf einmal abgewürgt wird…
Nio traut sich das China System ja nicht und geht direkt mit Leasing rein
Der Akku gehört einfach zu einem E-Auto dazu wie der E-Motor, alles andere betrachte ich als Abzocke.
Besonders der Twizzy von Renault fällt da sehr negativ auf – ein hoher Preis ohne Akku, obwohl inzwischen in Asien gefertigt und dazu eine hohe Akkumiete, da zahlt der Kunde kräftig drauf.
Franzosen waren schon immer etwas anarchistisch veranlagt: Gelbwesten und Akku-Abschaltung. Das Schicksal mal in die eigenen Hände nehmen – ein bisschen Selbstjustiz kann man ja mal probieren.
Hier geht es um Abschaltung wegen Vertragsversäumnis, darüber kann man so seine Meinung haben.
Es gibt aber auch bedenken über zugriff auf das Fahrzeug OTA. Für notwendige Updates ist dies bestimmt sinnvoll, aber würde mich doch Sorgen machen über dieser Zugriff bei Chinesischen Hersteller oder aus andere wenig demokratische Länder.
Dass der grosse Leiter Xi per Knopfdruck alle BEV oder Handy’s im nicht befreundetem Ausland stilllegt wäre nicht Undenkbar.